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Pressetext
zum Pressegespräch am 27.05.2011
Abfallgebühren
sinken ab 2012 um 11 Prozent
Pressegespräch
mit Landrat Thomas Karmasin und dem Werklei-ter des Abfallwirtschaftsbetriebes,
Herbert Britzelmair, am 27.05.2011 um 10:00 Uhr im Landratsamt Fürstenfeldbruck,
kleiner Sitzungssaal.
Aufgrund
der erfreulich positiven finanziellen Entwicklungen wird Landrat
Thomas Karmasin den zuständigen Kreisgremien vorschlagen, die
Abfallgebühren im Landkreis Fürstenfeldbruck zum 1. Januar
2012 zu reduzieren. Die Grund- und Leistungsgebühren sollen
um durchschnittlich 11 Prozent sinken. Damit kann seit 2002 bereits
die dritte Gebührensenkung realisiert werden. Der Verbraucherpreisindex
(Gesamtindex) ist dagegen seit der letzten Gebührenerhöhung
im Jahr 1998 um insgesamt 18,6 Prozent angestiegen.
Der derzeitige
Kalkulationszeitraum für die Abfallgebühren endet zum
Jahresende 2011. Die Gebühren wurden deshalb für den Zeitraum
2012 bis 2015 neu kalkuliert. Der Abfallwirtschafts-betrieb (AWB)
muss als kommunaler Eigenbetrieb kostendeckend arbeiten. Die erwirtschafteten
Überschüsse kommen mit der geplanten Gebührensenkung
allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbebetrieben
und öffentlichen Einrichtungen zugute.
Die dritte
Gebührensenkung seit 2002
2002 wurden
die Grund- und Leistungsgebühren im Rahmen der Euro-Umstellung
um durchschnittlich 2,2 Prozent und 2008 die Grundgebühren
für Haushalte und Gewerbebetriebe sowie sonstigen Einrichtungen
um 10 Prozent gesenkt. Mit der Reduzierung der Grund- und Leistungs-gebühren
um durchschnittlich 11 Prozent ab 2012 steht jetzt die umfangreichste
Gebührensenkung bevor. Davon werden im Landkreis 91.960 Haushalte
und 5.460 Gewerbebetriebe sowie sonstige Einrichtungen profitieren.
Im Vergleich
mit den Nachbarlandkreisen liegen die hiesigen Abfallgebühren
weiterhin unter dem Durchschnitt. Abfallvermeidung und Abfalltrennung
zahlen sich im Landkreis Fürstenfeldbruck für die Gebührenzahler
aus. Besonders günstige Abfallgebühren können durch
Wahl von Restmülltonnen mit kleinem Volumen in Kombination
mit Eigenkompostierung von Bioabfällen erreicht werden. Im
Landkreis können besonders engagierte Kleinhaushalte sogar
40-Liter-Restmülltonnen nutzen.
Die neuen
Gebühren ab 2012
Die jährliche
Haushaltsgrundgebühr soll Anfang 2012 um 6 Euro von bisher
57 Euro auf 51 Euro und die jährliche Gewerbegrundgebühreneinheit
um 9 Euro von bisher 81 Euro auf 72 Euro sinken.
Mit neuen Leistungsgebühren
sollen auch die Kosten für die über 56.000 beim AWB angemeldeten
Restmülltonnen und -con-tainer reduziert werden. Beispielsweise
soll die Gebühr für eine 60-Liter-Tonne von 85 Euro auf
76 Euro und die Gebühr für eine 120-Liter-Tonne von 169
Euro auf 151 Euro im Jahr sinken. Wer seine Bioabfälle im eigenen
Garten kompostiert, wird in den genannten Beispielen für seine
Tonne künftig jährlich nur 61 Euro bzw. 121 Euro zahlen.
Die Gebühr für einen 1,1-m³-Restmüll-container
soll von 1.551 Euro auf 1.386 Euro erniedrigt und damit um 165 Euro
billiger als bisher werden.
Eine Familie
mit drei Kindern, die ihren Abfall sorgfältig trennt und organische
Küchenabfälle selbst kompostiert zahlt künftig bei
Nutzung der kleinen 60-Liter-Restmülltonne nur 112 Euro im
Jahr für die gesamte Abfallentsorgung. In dem Beispiel liegt
die Ersparnis ab 2012 bei 13 Euro jährlich. Inbegriffen in
der Gebühr ist auch die Nutzung einer Papiertonne. Sperrmüll,
Gartenabfälle und andere Wertstoffe können ohne Zahlung
einer Extra-Gebühr an den großen Wertstoffhöfen
und Gartenabfallsammelstellen abgegeben werden.
Einen Wermutstropfen
schlucken müssen leider knapp 1.300 Ein-Mann-Betriebe aufgrund
eines Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH).
Nach der bisherigen Abfallgebührensatzung des Landkreises ermäßigt
sich unter bestimmten Voraussetzungen die gewerbliche Grundgebühreneinheit
auf die Höhe einer halben Einheit. Der BayVGH hat in einem
analogen Fall erklärt, dass eine Festsetzung unterschiedlicher
Grundgebühren für kleine Wohneinheiten und kleine gewerbliche
Einheiten dem Grundsatz der Belastungsgleichheit nicht gerecht werde.
Deshalb muss die Gebührensatzung dahingehend geändert
werden, dass die gewerbliche Grundgebühreneinheit künftig
nur noch auf die Höhe einer Haushaltsgrundgebühr ermäßigt
werden kann, was in diesen Fällen eine Gebührenerhöhung
von bisher 40,50 Euro auf 51 Euro jährlich bedeutet.
Der Service ist inklusive
Alle Serviceleistungen
wie beispielsweise die Entsorgungsmög-lichkeiten für Sperrmüll
und Altholz an 19 großen Wertstoffhöfen, die Sammlung
von Gartenabfällen an insgesamt 37 Sammelstellen, die Abgabemöglichkeiten
für Problemmüll an drei stationären Sammelstellen
und am Giftmobil sind in den Abfallgebühren enthalten. Auch
die Nutzung der Papiertonne kostet keine zusätzliche Gebühr.
Inbegriffen ist ferner, dass die Restmüllbehälter (im
Regelfall) am Abfuhrtag vom Grundstück abgeholt und nach der
Entleerung wieder zurückgebracht werden. Der AWB ist bestrebt,
seinen Service kontinuierlich zu verbessern; so wurden erst kürzlich
die Samstagsöffnungszeiten an vielen großen Wertstoffhöfen
verlängert.
Die Wertstoffsammlung zahlt sich aus
Im Verlauf
des aktuellen Kalkulationszeitraums 2008 bis 2011 konnte trotz der
Gebührensenkung und verbesserter Serviceleistungen wie dem
Holsystem für Altpapier und verlängerter Samstagsöffnungszeiten
an den großen Wertstoffhöfen eine deutliche Ergebnisverbesserung
erreicht werden.
Über die
Vermarktung von Wertstoffen, die Erfassung von Ver-kaufsverpackungen
und den Verkauf von Gebrauchtwaren über die Wertstoffbörse
können in dem vierjährigen Kalkulationszeit-raum voraussichtlich
insgesamt ca. 19 Mio. Euro eingenommen werden.
Mit dem Verkauf
der Sekundärrohstoffe Altpapier, Altmetalle, Altkleider, Altholz,
Bleiakkus und Flachglas werden von 2008 bis Ende 2011 voraussichtlich
10 Mio. Euro erwirtschaftet, wobei insbesondere die Papiererlöse
mit 8,2 Euro als deutlich spürbare Einnahmequelle herauszustellen
sind. Um die Erlöse aus der Altpapiersammlung den Gebührenzahlern
langfristig zu sichern, hat der AWB im Jahr 2009 die Papiertonne
als Zusatzangebot zum bestehenden Bringsystem eingeführt. Dies
war auch eine notwendige Reaktion auf die Versuche mehrerer privater
Entsorgungsunternehmer, sich mit der Aufstellung von Blauen Tonnen
die lukrativen Bestandteile des kommunalen Abfalls herauszugreifen;
ein Vorgehen das mittlerweile bundesweit als "Rosinenpickerei"
bekannt geworden ist.
Fazit und Ausblick
Die Gebührenentwicklung
im Landkreis belegt die Leistungsstärke kommunaler Betriebe.
Wirtschaftlicher Erfolg und hohe Umweltstandards müssen keine
Gegensätze sein.
Die günstige
Entwicklung der Abfallgebühren bzw. die (bereits realisierten
und die bevorstehende) Gebührensenkungen wären ohne die
Erlöse aus der Wertstoffvermarktung nicht möglich. In
Anbetracht der Rohstoffknappheit in Europa wird sich die Bedeutung
der Wiedergewinnung von Sekundärrohstoffen in Zukunft noch
vergrößern. Würde die Erfassung der werthaltigen
Siedlungsabfälle privatisiert, bliebe der öffentlichen
Hand nur noch der kostenintensive Rest der Abfallentsorgung.
Die hohen Wertstofferlöse
sind letztlich dem Engagement und Umweltbewusstsein der Bürgerinnen
und Bürger zu verdanken. Nur wenn die Wertstoffsammlung in
kommunaler Hand bleibt, fließen die Erlöse auch weiterhin
in den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger zurück.
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