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Pressemitteilung vom 31.08.2011

Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts:
Bayerischer Umweltminister unterstützt den Landkreis Fürstenfeldbruck

Der Kreistag des Landkreises Fürstenfeldbruck hat am 14. April dieses Jahres einstimmig eine von den kommunalen Spitzenverbänden initiierte Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts verabschiedet. Der Landtagsabgeordnete Dr. Thomas Goppel hat den Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder, um Unterstützung der kommunalen Positionen gebeten. Dr. Thomas Goppel und Landrat Thomas Karmasin begrüßen die Antwort des Ministers, in der sich dieser hinter die bayerischen Kommunen stellt.

In der Resolution hat sich der Kreistag insbesondere für eine Beibehaltung der Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten und deshalb gegen eine Änderung der bisherigen Rechtslage (entsprechend dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2009 -sogenanntes "Altpapierurteil") bei gewerblichen Sammlungen ausgesprochen. Die Wertstofferlöse sollen damit weiterhin den Gebührenzahlern zugutekommen. In der Resolution heißt es, dass die Bürgerinnen und Bürger um die Gebührenvorteile gebracht würden, wenn die lukrativen Bestandteile des Abfalls auf eigene Rechnung durch Private verwertet werden und die Kommunen lediglich die unverwertbaren Abfälle entsorgen müssen. Über die Art der Erfassungssysteme für Wertstoffe (Wertstofftonne oder Wertstoffhöfe) soll weiterhin vor Ort entschieden werden.

Der Kreistag hat in seiner Resolution alle örtlichen Bundestagsabgeordneten sowie alle örtlichen Landtagsabgeordneten aufgefordert, im Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes darauf hinzuwirken, dass im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung erfolgt. Der Landtagsabgeordnete Dr. Thomas Goppel hat daraufhin die Position des Landkreises Fürstenfeldbruck dem Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder, vorgebracht und um Unterstützung gebeten.

Im Antwortschreiben des Ministers heißt es zunächst, dass die Abfallentsorgung eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge sei und die kreisfreien Städte und die Landkreise Entsorgungssicherheit auf hohem Niveau zu bezahlbaren Gebühren gewährleisten.

Der Umweltminister berichtet, dass der Bundesratsbeschluss vom 27. Mai 2011 den Forderungen der bayerischen Landkreise in vollem Umfang Rechnung trage. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung der gewerblichen Sammlung von verwertbaren Abfällen aus privaten Abfällen solle aufgehoben werden. Damit bliebe es bei den restriktiven Voraussetzungen für die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen. Gewerbliche Sammlungen aufgrund dauerhafter vertraglicher Beziehungen mit den privaten Haushalten wären unzulässig.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit unterstützt das Ziel, in verstärktem Umfang Wertstoffe zu erfassen, lehnt aber in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Landkreis- und Städtetag einen gesetzlichen Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ab. Der Bundesrat hat einem entsprechenden bayerischen Antrag zugestimmt. Bundesrechtlich soll nur eine einheitliche Wertstofferfassung vorgegeben werden. Damit soll die kommunale Gestaltungsfreiheit erhalten bleiben und sichergestellt werden, dass die kommunalen Wertstoffhöfe auch für die einheitliche Wertstofferfassung genutzt werden können

 
 

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