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Pressemitteilung
vom 31.08.2011
Novellierung
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts:
Bayerischer Umweltminister unterstützt den Landkreis Fürstenfeldbruck
Der Kreistag
des Landkreises Fürstenfeldbruck hat am 14. April dieses Jahres
einstimmig eine von den kommunalen Spitzenverbänden initiierte
Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
verabschiedet. Der Landtagsabgeordnete Dr. Thomas Goppel hat den
Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus
Söder, um Unterstützung der kommunalen Positionen gebeten.
Dr. Thomas Goppel und Landrat Thomas Karmasin begrüßen
die Antwort des Ministers, in der sich dieser hinter die bayerischen
Kommunen stellt.
In der Resolution
hat sich der Kreistag insbesondere für eine Beibehaltung der
Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten und
deshalb gegen eine Änderung der bisherigen Rechtslage (entsprechend
dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2009 -sogenanntes
"Altpapierurteil") bei gewerblichen Sammlungen ausgesprochen.
Die Wertstofferlöse sollen damit weiterhin den Gebührenzahlern
zugutekommen. In der Resolution heißt es, dass die Bürgerinnen
und Bürger um die Gebührenvorteile gebracht würden,
wenn die lukrativen Bestandteile des Abfalls auf eigene Rechnung
durch Private verwertet werden und die Kommunen lediglich die unverwertbaren
Abfälle entsorgen müssen. Über die Art der Erfassungssysteme
für Wertstoffe (Wertstofftonne oder Wertstoffhöfe) soll
weiterhin vor Ort entschieden werden.
Der Kreistag
hat in seiner Resolution alle örtlichen Bundestagsabgeordneten
sowie alle örtlichen Landtagsabgeordneten aufgefordert, im
Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
darauf hinzuwirken, dass im Interesse der Bürgerinnen und Bürger
eine Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung erfolgt. Der
Landtagsabgeordnete Dr. Thomas Goppel hat daraufhin die Position
des Landkreises Fürstenfeldbruck dem Bayerischen Staatsminister
für Umwelt
und Gesundheit, Dr. Markus Söder, vorgebracht und um Unterstützung
gebeten.
Im Antwortschreiben
des Ministers heißt es zunächst, dass die Abfallentsorgung
eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge sei und die kreisfreien
Städte und die Landkreise Entsorgungssicherheit auf hohem Niveau
zu bezahlbaren Gebühren gewährleisten.
Der Umweltminister
berichtet, dass der Bundesratsbeschluss vom 27. Mai 2011 den Forderungen
der bayerischen Landkreise in vollem Umfang Rechnung trage. Die
im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung der gewerblichen Sammlung
von verwertbaren Abfällen aus privaten Abfällen solle
aufgehoben werden. Damit bliebe es bei den restriktiven Voraussetzungen
für die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen. Gewerbliche
Sammlungen aufgrund dauerhafter vertraglicher Beziehungen mit den
privaten Haushalten wären unzulässig.
Das Bayerische
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit unterstützt
das Ziel, in verstärktem Umfang Wertstoffe zu erfassen, lehnt
aber in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Landkreis- und
Städtetag einen gesetzlichen Zwang zur Einführung einer
einheitlichen Wertstofftonne ab. Der Bundesrat hat einem entsprechenden
bayerischen Antrag zugestimmt. Bundesrechtlich soll nur eine einheitliche
Wertstofferfassung vorgegeben werden. Damit soll die kommunale Gestaltungsfreiheit
erhalten bleiben und sichergestellt werden, dass die kommunalen
Wertstoffhöfe auch für die einheitliche Wertstofferfassung
genutzt werden können
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