Nach der Abfallwirtschaftssatzung
des Landkreises sind die Grundstückseigentümer/innen im
Kreisgebiet verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises anzuschließen.
Restmüllbehältnis Die Restmüllbehältnisse
sind von den Grundstückseigentümern/innen zu beschaffen. Erhältlich
sind die Tonnen bei Entsorgungsunternehmen, in Baumärkten und Haushaltswarengeschäften.
Hier erfahren Sie welche Restmüllbehältnisse im Landkreis Fürstenfeldbruck
zugelassen sind, wie häufig diese geleert werden und welches Mindestvolumen
vorgeschrieben ist.
Müllmarke
Bei Anmeldung eines Restmüllbehältnisses erhalten Sie zusammen mit
dem Gebührenbescheid eine selbstklebende Marke. Die Marke muss auf
das Restmüllbehältnis aufgeklebt werden, da sie als Nachweis für
die ordnungsgemäße Anmeldung dient.
Anschlussmeldung /
Änderungsmeldung / Abmeldung
Die Anmeldung oder Abmeldung von Restmülltonnen kann nur durch den
Grundstückseigentümer bzw. eine beauftragte Hausverwaltung erfolgen.
Entsprechende Formulare können Sie herunterladen. Da wir auf den
Formularen Ihre Orginalunterschrift benötigen, bitten wir Sie uns
diese per Post oder per Fax zu schicken.
Abfallgebührenbescheide
Die Gebührenbescheide werden einmal im Jahr bzw. anlässlich einer
Anmeldung oder Änderung verschickt.
Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigungen für die Abfallgebühr sind schriftlich
zu erteilen. Es kann zwischen einer halbjährlichen und einer
jährlichen Zahlungsweise gewählt werden. Abbuchungen vom
Konto des Mieters oder des Pächters sind grundsätzlich nicht
möglich (Formular).
Bioabfallsammlung
Alle Haushalte, die nicht selbst kompostieren, müssen an der Bioabfallsammlung
teilnehmen und "Restmülltonnen mit Bioabfallsäcken" anmelden. Am
Gebührenbescheid befindet sich dann ein Abschnitt der zum Bezug
von Bioabfallsäcken berechtigt.
Tonnenzusammenlegung
Auf Antrag
der Grundstückseigentümer können für benachbarte
Grundstücke gemeinsame Restmüllbehältnisse zugelassen
werden.