Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Fürstenfeldbruck

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Gebühren für Bauschutt
Anlieferung an der Bauschuttdeponie Jesenwang

Dachziegel
5,00 EUR/t
reine Ziegelsteine
7,50 EUR/t
reiner Betonabbruch
5,00 EUR/t
reiner Betonabbruch mit Armierung
14,00 EUR/t
Betonmasten mit Armierung
bei Anlieferungen, die unter 100 kg liegen, beträgt die Gebühr pauschal
110,00 EUR/t
8,00 EUR
reiner Bauschutt (Beton, Mauerwerk) mit bis inkl. 5 % Vol. nicht recyclebarem mineralischen Bauschutt
7,50 EUR/t
Bauschutt mit mehr als als 5 % Vol. bis inkl. 25 % nicht recyclebarem mineralischen Bauschutt
10,00 EUR/t
Bauschutt mit mehr als als 25 % Vol. bis inkl. 50 % Vol. nicht recyclebarem mineralischen Bauschutt
20,00 EUR/t
Bauschutt mit mehr als als 50 % Vol. nicht recyclebarem mineralischen Bauschutt
40,00 EUR/t
Bauschutt bis inkl. 5 % Vol. brennbarer Baustellenabfälle
12,50 EUR/t
Bauschutt mit mehr als als 5 % Vol. bis inkl. 15 % brennbaren Baustellenabfällen
30,00 EUR/t
Bauschutt mit mehr als als 15 % Vol. brennbarer Baustellenabfälle
bei Anlieferungen, die unter 100 kg liegen, beträgt die Gebühr pauschal
149,00 EUR/t
11,00 EUR
Mineralfaser verpackt in transparenten Kunststoffsäcken
bei Anlieferungen, die unter 100 kg liegen, beträgt die Gebühr pauschal
247,00 EUR/t
19,00 EUR
Keramik, Fliesen, Gips, Gipskarton, Leichtbeton
46,00 EUR/t
Asbest verpackt (big-bags)
bei Anlieferungen, die unter 100 kg liegen, beträgt die Gebühr pauschal
220,00 EUR/t
17,00 EUR
Asbest ohne Verpackung in big-bags
bei Anlieferungen, die unter 100 kg liegen, beträgt die Gebühr pauschal
280,00 EUR/t
21,00 EUR
Flachglas
40,00 EUR/t
Flachglas mit Rahmen
bei Anlieferungen, die unter 100 kg liegen, beträgt die Gebühr pauschal
100,00 EUR/t
8,00 EUR
Erdaushub
7,00 EUR/t
Erdaushub mit Fremdstoffen
15,00 EUR/t
Asphaltaufbruch
23,00 EUR/t
Altholz, unbehandelt (Kategorie I)
20,00 EUR/t
Altholz, behandelt (Kategorie II und III)
55,00 EUR/t
nicht verwertbare, nicht brennbare Abfälle inkl. Transport zur Reststoffdeponie Jedenhofen
bei Anlieferungen, die unter 100 kg liegen, beträgt die Gebühr pauschal
228,00 EUR/t

17,00 EUR
nicht verwertbare, brennbare Abfälle inkl. Transport zur MVA Geiselbullach
bei Anlieferungen, die unter 100 kg liegen, beträgt die Gebühr pauschal
237,00 EUR/t
18,00 EUR
  • Sofern bei Anlieferungen, die unter 100 kg liegen, eine gesonderte Gebühr nicht ausgewiesen ist, beträgt die Gebühr pauschal 5,00 EUR pro angelieferter Fraktion. Ergibt die Berechnung der Anlieferungsgebühr über 100 kg einen geringeren Betrag als 5,00 EUR, so beträgt die Mindestgebühr 5,00 EUR pro angelieferter Fraktion.
  • Unter nicht recyclebarem mineralischem Bauschutt wird Sand, Baustellenkehricht, Leichtbeton, Bims verstanden.
  • Für die Einstufung des angelieferten Materials wird das darin enthaltene Material, für das die höchste Gebühr festgesetzt ist, zur Gebührenfestsetzung herangezogen.
  • Die Gebühr für das Wiederaufladen von angeliefertem Material beträgt 25,00 EUR.
  • Zu den einschlägigen Satzungen gelangen Sie hier.

 

 

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