|
|
|
Umgang mit Asbest
Mineral Asbest und Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe faserförmiger,
kristallisierter Silikate, die in der Natur als gesteinsbildendes Mineral vorkommen.
Asbest wurde aufgrund seiner Hitzebeständigkeit, seiner Widerstandsfähigkeit
sowie seiner Isolierfähigkeit in vielen Bereichen eingesetzt, z. B. zur
Isolation, als Feuerschutz, als Dichtungsmaterial, als Reibungsbelag und zur
Herstellung von Asbestzement. Es sind ca. 3.500 verschiedene asbesthaltige
Produkte in Industrie und Bauwesen bekannt. In den 70er Jahren wurde der
überwiegende Anteil (ca. 70 %) zu Asbestzement verarbeitet.
Bei asbesthaltigen
Produkten werden 2 Gruppen unterschieden:
|
 |
Festgebundener Asbest (Asbestzement)
Asbestzementprodukte haben einen relativ geringen
Asbestanteil (in der Regel unter 15 %) und eine Rohdichte von mehr als
1400 kg/m.
Beispiele:
Fassaden- und Dachplatten, Heizkörpernischenverkleidungen,
Rohre für Lüftung, Abgas, Wasserver- und -entsorgung,
Blumenkästen
|
 |
Schwach
gebundener Asbest
Produkte
mit schwach gebundenem Asbest haben einen hohen Asbestanteil (in
der Regel mehr als 60 %) und eine Rohdichte unter 1000 kg/m
Beispiele:
Auskleidung von Nachtspeicheröfen, Feuerschutzplatten, Beschichtung
von Wänden und Decken (Feuerschutz, Schallschutz), Heizkörperverkleidungen,
Spritzasbest
|
|
Gesundheitsgefahr
durch Asbest
Eine Gesundheitsgefahr
ist gegeben, wenn Asbest z.B. bei mechanischer Beanspruchung zu
lungengängigem Feinstaub zerrieben bzw. zu – für das Auge
nicht sichtbaren – Fasern aufgespalten und in dieser Form eingeatmet
wird. Die größte Gefahr geht von schwach gebundenen Asbestprodukten
aus. Asbest verursacht Erkrankungen der Lunge, des Kehlkopfs sowie
des Brust- und Rippenfells (Asbestose, Mesotheliom, Lungenkrebs).
Angesichts
der Gefährlichkeit von Asbestfaserstaub für die menschliche
Gesundheit, insbesondere seiner karzinogenen Eigenschaften, dürfen
asbesthaltige Produkte nach der Chemikalien-Verbotsverordnung bis
auf wenige Ausnahmen, bei denen eine Substitution von Asbest noch
nicht möglich ist, in Deutschland nicht mehr in Verkehr gebracht
werden. Verwendung und Weitergabe sowie die unsachgemäße
Behandlung (zerkleinern, zerbrechen etc.) von Asbestmaterialien
sind verboten. Dies gilt auch für Privatpersonen.
Der Umgang
mit asbesthaltigen Produkten ist heute nur noch bei Abbruch-, Sanierungs-
oder Instandhaltungsarbeiten und zur Abfallentsorgung zulässig
(Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519).
|
|
Hinweise
für Privatpersonen
Hinweise für Gewerbebetriebe
|
|