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Speiseabfalltonne
Bei Speiseabfällen handelt es sich um Nahrungsmittelabfälle, die bei der Zubereitung von Speisen anfallen und um Essensreste. Speiseabfälle können auch Abfälle tierischer Herkunft enthalten. Sie sind deshalb - bei Mengen über denen eines Vier-Personen-Haushalts - getrennt zu sammeln sowie entsprechend den Vorgaben des Tierkörperbeseitigungsgesetzes zu behandeln.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb
bietet für Gaststätten, Kantinen, Altenheime etc. eine
Speiseabfalltonne an. Die Nutzung der Speiseabfalltonne ist auch
für Saisonbetriebe (Biergärten etc.) sowie bei Vereinsfesten
möglich.
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In die Speiseabfalltonne können alle organischen Abfälle, die bei der Zubereitung der Speisen anfallen (z.B. Kartoffelschalen, Eierschalen) sowie Essensreste (z.B. Salate, Suppen, Soßen) gegeben werden, auch Fleisch- und Fischabfälle sowie Knochen. Ferner können tierische bzw. pflanzliche Fette und verdorbene Lebensmittel über die Speiseabfalltonne entsorgt werden.
Nicht in die
Speiseabfalltonnen gegeben werden dürfen Papier und Servietten,
Glas, Blumen, Kerzenreste, Zigarettenkippen, Metall- und Plastikbestecke
sowie Kunststoffolien.
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