Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Fürstenfeldbruck

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Gewerbeinfo:

Entsorgung gefährlicher Abfälle

Asbesthaltige Abfälle und Dämmmaterial (künstliche Mineralfasern - KMF) sind an der Bauschuttdeponie Jesenwang anzuliefern. Fallen beim Abfallerzeuger pro Jahr mehr als insgesamt 2.000 kg gefährliche Abfälle an, ist vor der Anlieferung ein Entsorgungsnachweisverfahren gemäß den Bestimmungen der Nachweisverordnung durchzuführen. Der Entsorgungsnachweis ist beim Landesamt für Umwelt (LfU), Außenstelle Nordbyern, Schloss Steinenhausen, 95326 Kulmbach einzureichen. Für die Anlieferung wird der behördlich bestätigte Entsorgungsnachweis mit Annahmeerklärung benötigt. Jede Anlieferung muss mit Begleitscheinen dokumentiert werden.

Problemabfälle können in Kleinmengen (ca. 50 l bzw. kg / Gebindegröße max. 20 l pro Anlieferung und Abfallart) gegen Gebühr an den hier aufgeführten drei stationären Problemabfallsammelstellen abgeben werden. Jeder Betrieb kann insgesamt bis zu 500 kg Problemabfälle pro Jahr anliefern.

Problemabfallsammelstellen

Fürstenfeldbruck

Großer Wertstoffhof,
Am Kugelfang 5

jeden Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr

Germering

Großer Wertstoffhof,
Starnberger Weg 56

jeden Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

Gröbenzell

Großer Wertstoffhof,
Olchinger Straße 63

jeden Mittwoch 14.00 - 19.00 Uhr


Gebühr für Problemabfälle

Altöl

0,30 EUR
pro angefangenem kg

Starterbatterien

0,30 EUR
pro angefangenem kg

Kondensatoren

3,70 EUR
pro angefangenem kg

Schwermetalle, Schwermetallverbindungen-

10,70 EUR
pro angefangenem kg

Sonstige Problemstoffe(Altfarben, Altlacke, Lösemittel, Fotochemikalien, Pflanzenschutzmittel, gefüllte Spraydosen, organische und anorganische Chemikalien, Aerosole, Tenside, Polyphosphate, Carbidverbindungen, Chlorkalk und Steinsalz etc.)

1,10 EUR
pro angefangenem kg

Fallen in einem Betrieb pro Jahr mehr als 500 kg Problemabfälle an, können diese direkt bei der GSB mbH (Gesellschaft zu Entsorgung von Sondermüll mbH, München, Telefon: 089 / 322 60 79, Telefax: 089 / 324 10 85) angeliefert werden. Bitte rufen Sie vorher an und informieren Sie sich über die Anlieferungsmodalitäten. Sie können mit der Entsorgung natürlich auch eine Fachfirma beauftragen. Entsprechende Adressen können Sie der Verwerterliste entnehmen. Beachten Sie, dass besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung der GSB mbH angedient werden müssen.

 

Batterieverordnung
Dreieck Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien bei den Rücknahmestellen des Handels oder der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzugeben.
   
Dreieck

Im Landkreis Fürstenfeldbruck werden an allen großen Wertstoffhöfen verbrauchte Batterien von privaten Endverbrauchern und Betreibern von Kleingewerbe unentgeltlich angenommen.

   
Dreieck

Jeder Händler, der Batterien an Endverbraucher abgibt, ist verpflichtet Batterien an der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Die zurückgenommenen Batterien können dem Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS) überlassen werden (GRS Batterien-Hotline: 0180/ 80 50 30).

 

Tel.:
Fax:
E-Mail:

Impressum

0 81 41 / 519 - 0
0 81 41 / 519 - 522
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Münchner Straße 33
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