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Gewerbeinfo:
Entsorgung gefährlicher Abfälle
Asbesthaltige
Abfälle
und Dämmmaterial (künstliche Mineralfasern - KMF)
sind an der Bauschuttdeponie
Jesenwang anzuliefern. Fallen beim Abfallerzeuger pro Jahr mehr
als insgesamt 2.000 kg gefährliche Abfälle an, ist
vor der Anlieferung ein Entsorgungsnachweisverfahren gemäß
den Bestimmungen der Nachweisverordnung durchzuführen. Der
Entsorgungsnachweis ist beim Landesamt für Umwelt (LfU), Außenstelle
Nordbyern, Schloss Steinenhausen, 95326 Kulmbach einzureichen. Für
die Anlieferung wird der behördlich bestätigte Entsorgungsnachweis
mit Annahmeerklärung benötigt. Jede Anlieferung muss mit
Begleitscheinen dokumentiert werden.
Problemabfälle
können in Kleinmengen (ca. 50 l bzw. kg / Gebindegröße
max. 20 l pro Anlieferung und Abfallart) gegen Gebühr an den
hier aufgeführten drei stationären Problemabfallsammelstellen
abgeben werden. Jeder Betrieb kann insgesamt bis zu 500 kg
Problemabfälle pro Jahr anliefern.
| Problemabfallsammelstellen |
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Fürstenfeldbruck
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Großer
Wertstoffhof,
Am Kugelfang 5
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jeden
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
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Germering
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Großer
Wertstoffhof,
Starnberger Weg 56
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jeden
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
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Gröbenzell
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Großer
Wertstoffhof,
Olchinger Straße 63
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jeden
Mittwoch 14.00 - 19.00 Uhr
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| Gebühr
für Problemabfälle |
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Altöl
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0,30 EUR
pro angefangenem kg
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Starterbatterien
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0,30
EUR
pro angefangenem kg
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Kondensatoren
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3,70
EUR
pro angefangenem kg
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Schwermetalle,
Schwermetallverbindungen-
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10,70
EUR
pro angefangenem kg
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Sonstige
Problemstoffe(Altfarben, Altlacke, Lösemittel, Fotochemikalien,
Pflanzenschutzmittel, gefüllte Spraydosen, organische
und anorganische Chemikalien, Aerosole, Tenside, Polyphosphate,
Carbidverbindungen, Chlorkalk und Steinsalz etc.)
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1,10
EUR
pro angefangenem kg
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Fallen in einem
Betrieb pro Jahr mehr als 500 kg Problemabfälle an, können
diese direkt bei der GSB mbH (Gesellschaft zu Entsorgung von
Sondermüll mbH, München, Telefon: 089 / 322 60 79, Telefax:
089 / 324 10 85) angeliefert werden. Bitte rufen Sie vorher an und
informieren Sie sich über die Anlieferungsmodalitäten.
Sie können mit der Entsorgung natürlich auch eine Fachfirma
beauftragen. Entsprechende Adressen können Sie der Verwerterliste
entnehmen. Beachten Sie, dass besonders überwachungsbedürftige
Abfälle zur Beseitigung der GSB mbH angedient werden müssen.
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Der
Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien bei den Rücknahmestellen
des Handels oder der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
abzugeben. |
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Im Landkreis
Fürstenfeldbruck werden an allen großen Wertstoffhöfen
verbrauchte Batterien von privaten Endverbrauchern und Betreibern
von Kleingewerbe unentgeltlich angenommen.
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Jeder Händler,
der Batterien an Endverbraucher abgibt, ist verpflichtet Batterien
an der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich
zurückzunehmen. Die zurückgenommenen Batterien können
dem Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS) überlassen
werden (GRS Batterien-Hotline: 0180/ 80 50 30).
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