Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Fürstenfeldbruck

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Die Verpackungsverordnung als rechtliche Grundlage

Um dem ständigen Anstieg der Verpackungsmengen entgegen zu wirken, wurde 1991 die Verpackungsverordnung erlassen. Am 1. April 2009 ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vollständig in Kraft getreten.

Mit dieser Verordnung wurde eine umfassende Regelung im Sinne der Kreislaufwirtschaft und zur Verwirklichung der Produktverantwortung geschaffen, das heißt, dass die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr Produkt von der Herstellung bis zu dessen Entsorgung ausgedehnt wurde.

Verwirklicht wurde diese Inpflichtnahme von Herstellern und Vertreibern durch Festlegung von Rücknahme- und Verwertungsauflagen. Deshalb wurden flächendeckende Sammel- und Entsorgungssysteme ("Duale Systeme") in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet.

Der Landkreis Fürstenfeldbruck hat Vereinbarungen mit der Dualen Systemen geschlossen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt sortierte Verkaufsverpackungen an seinen Wertstoffsammelstellen kostenlos an und erhält dafür Entgelte von den Dualen Systemen. Die Entgelte fließen in den Abfallgebührenhaushalt ein.

 

 

 

 

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