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Gewerbeinfo
Die Verpackungsverordnung als rechtliche Grundlage
Um dem ständigen
Anstieg der Verpackungsmengen entgegen zu wirken, wurde 1991 die
Verpackungsverordnung erlassen. Am 1. April 2009 ist die
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
vollständig in Kraft getreten.
Mit dieser Verordnung wurde eine umfassende Regelung im Sinne der
Kreislaufwirtschaft und zur Verwirklichung der Produktverantwortung
geschaffen, das heißt, dass die Verantwortung der Hersteller
und Vertreiber für ihr Produkt von der Herstellung bis zu dessen
Entsorgung ausgedehnt wurde.
Verwirklicht
wurde diese Inpflichtnahme von Herstellern und Vertreibern durch
Festlegung von Rücknahme- und Verwertungsauflagen. Deshalb
wurden flächendeckende Sammel- und Entsorgungssysteme ("Duale
Systeme") in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet.
Der Landkreis
Fürstenfeldbruck hat Vereinbarungen mit der Dualen Systemen
geschlossen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt sortierte Verkaufsverpackungen
an seinen Wertstoffsammelstellen kostenlos an und erhält
dafür Entgelte von den Dualen Systemen. Die Entgelte fließen
in den Abfallgebührenhaushalt ein.
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