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Gewerbeinfo
Allgemeine Hinweise
Das Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) unterscheidet zwischen Abfällen
zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung.
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Abfallgruppen
des KrW-/AbfG
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Abfälle
zur Beseitigung
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Abfälle
zur Verwertung
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Abfälle zur Beseitigung
Erzeuger von Abfällen zur Beseitigung sind verpflichtet diese
dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen:
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Abfälle
zur Beseitigung sind über Restmülltonnen bzw. -container
zu entsorgen (Restmüllmüllabholung,
Abfallgebühren).
Restmüllbehältervolumen
Bei Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Betriebe etc.) müssen
mindestens 60 Liter pro Anfallstelle vorhanden sein. Bei Anfallstellen
unter drei Beschäftigten, die ihre Abfälle am gleichen Grundstück
über ein bereits vorhandenes und ausreichendes Restmüllbehältnis
entsorgen können, entfällt das Mindestvolumen (Beschäftigte
sind alle in einem Betrieb Tätige mit Ausnahme von mithelfenden
Familienangehörigen und Auszubildenden). |
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Kleingewerbebetriebe
können Sperrmüll in haushaltsüblicher Art und Menge
an den großen Wertstoffhöfen anliefern. Gewerbespezifische
Abfälle sowie Abfälle von Umzugs- oder Entrümpelungsfirmen
werden nicht angenommen.. |
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Brennbare Abfälle
können direkt bei der Müllverbrennungsanlage
Geiselbullach angeliefert werden.
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Nicht brennbare
, nicht verwertbare Gewerbeabfälle sind bei der Reststoffdeponie
Jedenhofen anzuliefern.
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Falls
bei der Direktanlieferung mehr als 5 t pro Jahr und Abfallart anfallen,
ist bei der GfA mbH ein vereinfachter Entsorgungsnachweis einzureichen.
Hinweise zur Entsorgung
gefährlicher Abfälle
erhalten Sie hier.
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Abfälle zur Verwertung
Bei Abfällen zur Verwertung wird unterschieden nach Abfällen
zur stofflichen Verwertung und Abfällen zur energetischen Verwertung.
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Zur
Entsorgung von Abfällen zur Verwertung können sich Gewerbebetriebe
privater Entsorgungsunternehmen bedienen. Kleingewerbebetriebe
können Altholz in haushaltsüblicher Art und Menge an den
großen Wertstoffhöfen anliefern. Nicht angenommen werden
gewerbespezifische Abfälle sowie Abfälle von Umzugs- oder
Entrümpelungsfirmen. |
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Entsorgung
organischer Abfälle
(Bioabfälle, Gartenabfälle, Speiseabfälle)
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Entsorgung
von Verkaufsverpackungen
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