Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Fürstenfeldbruck

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Allgemeine Hinweise

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) unterscheidet zwischen Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung.

Abfallgruppen des KrW-/AbfG
Abfälle zur Beseitigung
Abfälle zur Verwertung

 


Abfälle zur Beseitigung
Erzeuger von Abfällen zur Beseitigung sind verpflichtet diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen:
Dreieck Abfälle zur Beseitigung sind über Restmülltonnen bzw. -container zu entsorgen (Restmüllmüllabholung, Abfallgebühren).
Restmüllbehältervolumen
Bei Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Betriebe etc.) müssen mindestens 60 Liter pro Anfallstelle vorhanden sein. Bei Anfallstellen unter drei Beschäftigten, die ihre Abfälle am gleichen Grundstück über ein bereits vorhandenes und ausreichendes Restmüllbehältnis entsorgen können, entfällt das Mindestvolumen (Beschäftigte sind alle in einem Betrieb Tätige mit Ausnahme von mithelfenden Familienangehörigen und Auszubildenden).
   
Dreieck Kleingewerbebetriebe können Sperrmüll in haushaltsüblicher Art und Menge an den großen Wertstoffhöfen anliefern. Gewerbespezifische Abfälle sowie Abfälle von Umzugs- oder Entrümpelungsfirmen werden nicht angenommen..
Dreieck

Brennbare Abfälle können direkt bei der Müllverbrennungsanlage Geiselbullach angeliefert werden.

Dreieck

Nicht brennbare , nicht verwertbare Gewerbeabfälle sind bei der Reststoffdeponie Jedenhofen anzuliefern.

Falls bei der Direktanlieferung mehr als 5 t pro Jahr und Abfallart anfallen, ist bei der GfA mbH ein vereinfachter Entsorgungsnachweis einzureichen.

Hinweise zur Entsorgung gefährlicher Abfälle erhalten Sie hier.
Abfälle zur Verwertung
Bei Abfällen zur Verwertung wird unterschieden nach Abfällen zur stofflichen Verwertung und Abfällen zur energetischen Verwertung.
Dreieck Zur Entsorgung von Abfällen zur Verwertung können sich Gewerbebetriebe privater Entsorgungsunternehmen bedienen. Kleingewerbebetriebe können Altholz in haushaltsüblicher Art und Menge an den großen Wertstoffhöfen anliefern. Nicht angenommen werden gewerbespezifische Abfälle sowie Abfälle von Umzugs- oder Entrümpelungsfirmen.
Dreieck

Entsorgung organischer Abfälle (Bioabfälle, Gartenabfälle, Speiseabfälle)

Dreieck

Entsorgung von Verkaufsverpackungen

 

 

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