Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Fürstenfeldbruck

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Allgemeine Hinweise

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) unterscheidet zwischen Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung.

Abfallgruppen des KrW-/AbfG
Abfälle zur Beseitigung Abfälle zur Verwertung
> überwachungsbedürftig
> besonders überwachungsbedürftig
> nicht überwachungsbedürftig
> überwachungsbedürftig
> besonders überwachungsbedürftig

 


Abfälle zur Beseitigung
Erzeuger von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung sind verpflichtet diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen:
Dreieck Abfälle zur Beseitigung sind über Restmülltonnen bzw. -container zu entsorgen (Restmüllmüllabholung, Abfallgebühren). Für jeden Betrieb ist mindestens eine 60 Liter Restmülltonne vorzuhalten.
   
Dreieck Kleingewerbebetriebe können Sperrmüll in haushaltsüblicher Art und Menge an den großen Wertstoffhöfen anliefern. Nicht angenommen werden gewerbespezifische Abfälle sowie Abfälle von Umzugs- oder Entrümpelungsfirmen.
Dreieck

Brennbare Abfälle können direkt bei der Müllverbrennungsanlage Geiselbullach angeliefert werden.

Dreieck

Nicht brennbare , nicht verwertbare Gewerbeabfälle sind bei der Reststoffdeponie Jedenhofen anzuliefern.

Falls bei der Direktanlieferung mehr als 5 t pro Jahr und Abfallart anfallen, ist bei der GfA mbH ein vereinfachter Entsorgungsnachweis einzureichen.

Hinweise zur Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle erhalten Sie hier.
Abfälle zur Verwertung
Bei Abfällen zur Verwertung wird unterschieden nach Abfällen zur stofflichen Verwertung und Abfällen zur energetischen Verwertung.
Dreieck Zur Entsorgung von Abfällen zur Verwertung können sich Gewerbebetriebe privater Entsorgungsunternehmen bedienen. Adressen von Verwertern und Entsorgern hat der Abfallwirtschaftsbetrieb in der Verwerterliste zusammengestellt. Kleingewerbebetriebe können Altholz in haushaltsüblicher Art und Menge an den großen Wertstoffhöfen anliefern. Nicht angenommen werden gewerbespezifische Abfälle sowie Abfälle von Umzugs- oder Entrümpelungsfirmen.
Dreieck

Entsorgung organischer Abfälle (Bioabfälle, Gartenabfälle, Speiseabfälle)

Dreieck

Entsorgung von Verkaufsverpackungen

 

 

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