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Problemmüllsammlung

Private Haushalte können Problemmüll in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an den stationären Problemmüllsammelstellen und am Schadstoffmobil abgeben.

Maximal zulässige Menge pro Anlieferung:
- max. 50 l bzw. kg pro Abfallart
- Gebindegröße max. 20 l
- max. 20 Kleingebinde

Betriebe und sonstige Einrichtungen können Problemabfälle gegen Gebühr an den stationären Sammelstellen abgeben. Nähere Informationen für die Entsorgung von Problemmüll aus Betrieben und sonstigen Einrichtungen erhalten Sie hier.

Das ist Problemmüll

AbfallartErläuterung
Abbeizmittel
AkkumulatorenRundzellen, Knopfzellen (keine Autobatterien)
BatterienRundzellen, Knopfzellen (keine Autobatterien)
Bleihaltige Abfällebleihaltiges Lametta, bleihaltige Stanniolkapseln, Bleischnüre von Vorhängen, Bleimennige
Bremsflüssigkeit
Chemikalien
Desinfektionsmittel
Düngemittel
Energiesparlampennur Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
Glühbirnen und Halogenlampen können in die Restmülltonne gegeben werden. LED-Lampen geben Sie bitte am großen Wertstoffhof ab.
Entkalkungsmittel
FetteTechnische Fette und Öle
FotochemikalienEntwickler und Fixierer
Frostschutzmittel
GifteGifte und Laborchemikalien
Holzschutzmittel
Klebstoffenur flüssige Klebstoffe
Ausgehärtete Klebstoffe können über die Restmülltonne entsorgt werden
KondensatorenPCB-haltige Kondensatoren
Lackenur flüssige und pastöse Lacke, keine Dispersionfarben
Eingetrocknete Lackreste können über die Restmülltonne entsorgt werden.
Laugen
LösungsmittelFleckentferner, Reinigungsbenzin, Terpentinersatz
Medikamente
Ölhaltige AbfälleÖlfilter, Ölbinder, ölgetränkte Lappen
Pflanzenschutzmittel
Quecksilberhaltige AbfälleThermometer, Schalter
ReinigungsmittelAbflussreiniger, Backofenreiniger etc.
Säuren
Schädlingsbekämpfungsmittel
Spraydosennur Spraydosen mit Restinhalt
Entleerte Spraydosen können über die Weißblech-Container entsorgt werden.

Wichtige Hinweise (keine Annahme über die Problemmüllsammelstellen):

  • Altöl
    Für Altöl besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, d. h. Geschäfte und Tankstellen müssen gegen Vorlage der Kaufquittung Altöl zurücknehmen.Außerdem können beim Kauf von Motoren- und Getriebeöl gebrauchte Öle bis zur gekauften Menge kostenlos beim Handel zurückgegeben werden.
    Alternativ können Sie Altöl an den großen Wertstoffhöfen in Fürstenfeldbruck, Germering/Starnberger Weg und Gröbenzell gegen Zahlung einer Gebühr von 0,50 EUR pro angefangenem Kilogramm abgeben.
  • Feuerlöscher und Druckgasflaschen
    Druckgasflaschen sind von der Entsorgung durch den AWB ausgeschlossen.
    Feuerlöscher können Sie jedoch an den großen Wertstoffhöfen in Fürstenfeldbruck, Germering/Starnberger Weg und Gröbenzell gegen Zahlung einer Gebühr von 5,80 EUR pro Stück abgeben.
  • Dispersionsfarben
    Dispersionsfarben sind Wandfarben auf reiner Wasserbasis oder mit einem sehr geringen Anteil an Lösungsmitteln. Eingetrocknete Dispersionsfarben können Sie über die Restmülltonne entsorgen. Flüssige Dispersionsfarben werden an allen großen Wertstoffhöfen angenommen.
  • Eingetrocknete Lack- und Farbreste
    Eingetrocknete Lack- und Farbreste sind keine gefährlichen Abfälle und können im Behälter in die Restmülltonne gegeben werden.

Stationäre Problemmüllsammelstellen

  • Fürstenfeldbruck
    Großer Wertstoffhof,
    Am Kugelfang 5
    Dienstag: 14.00 - 18.00 Uhr
  • Germering
    Großer Wertstoffhof, Starnberger Weg 56
    Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
  • Gröbenzell
    Großer Wertstoffhof, Olchinger Straße 63
    Mittwoch: 14.00 - 19.00 Uhr

Den nächsten Sammeltermin des Schadstoffmobils an Ihrem Wohnort finden Sie im Abfuhrkalender.

Hier finden Sie den Flyer mit allen Sammelterminen für die Problemmüllsammlung 2024.

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