Tipp der Woche

Tipp der Woche

Ostern abfallarm feiern

Natürlich gehört auch zu Ostern, ähnlich wie beim Weihnachtsfest, eine passende Dekoration. Nachfolgend werden ein paar abfallarme Anregungen:

 

  • Echtes Gras oder Heu verwenden anstatt Ostergras

Ostergras ist meist grüngefärbte Holzwolle oder sogar aus Kunststoff gefertigt. Echtes Gras oder Heu hingegen sieht nicht nur schöner aus, sondern kann auch ganz einfach im Gartenabfall entsorgt werden.

  • Nachhaltige Osternester statt Plastikprodukte

Für ein nachhaltiges Osterfest sind wiederverwendbare Holzkörbchen eine bessere Wahl als Osternester aus Plastik. Ebenso lassen sich Eierkartons leicht zu Osternestern umfunktionieren.

  • Zweige und Holz statt Deko aus Plastik

Bei Osterdekoration kann auch wiederverwendbarer Holzschmuck eine nachhaltige Wahl sein. Ebenfalls nachhaltig und praktisch ist essbare Dekoration: Kekse in Hasenform oder selbst gefärbte Eier schmücken die Ostertafel und schmecken danach als Snack.

Bereits vor den Osterfeiertagen grünt und blüht es in der Natur. Blumen, geschnitten oder im Topf, oder Zweige in einer Vase machen sich als Tischdekoration wunderbar.

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Verpackungen – Fluch oder Segen?

Im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung widmet sich der AWB dem diesjährigen Thema „Verpackungen“ und wird in den kommenden Tagen täglich ein neuer Beitrag dazu veröffentlichen.

Im Kontext der „Abfallvermeidung“ haben wir uns zu Beginn mit der Diskussion beschäftigt, ob es tatsächlich immer Sinn macht auf Verpackungen zu verzichten. Denn als motivierte Abfallvermeider tendieren wir dazu, alle Verpackungen grundsätzlich zu verteufeln. In manchen Fällen machen Verpackungen allerdings Sinn, vor allem, wenn es um den Schutz und die Haltbarkeit der Produkte geht.

Das gilt insbesondere für Lebensmittel. Viele Lebensmittel haben aufgrund ihrer Herstellung und Herkunft bereits einen hohen ökologischen Fußabdruck (Wasserverbrauch, CO2-Emissionen, Einsatz von Pestiziden…). Verderben Lebensmittel, sind die damit verbundenen negativen Umweltauswirkungen umsonst gewesen. Verpackungen hingegen können die Haltbarkeit verlängern. Und noch eines kommt hinzu: Abfallvermeidung soll alltagstauglich sein. Wir haben nicht alle und immer Zeit bestimmte Lebensmittel selbst vorzubereiten. Gelegentlich muss man also zu fertigen Lebensmitteln wie bspw. Marmeladen oder Tomatenpassata greifen und dadurch die Verpackung hinnehmen.

Doch welche Materialien sollte man in diesem Fall wählen? Welche sind ökologisch vorteilhafter?

Ob eine Verpackung ökologisch sinnvoller als eine andere ist, ist sehr individuell, eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden. Grundsätzlich kann man sich jedoch an ein paar einfachen Prinzipien orientieren:

  • Verpackung mit geringer Materialmenge und mit Rezyklatanteil wählen
  • Die Verpackungsart beachten:

Einweggläser sind u.a. aufgrund des hohen Energiebedarfs im Recyclingprozess und des Transportes problematisch. Daher ist meist ein Verbundkarton bspw. bei Tomatenpassata klimafreundlicher. Einweggläser sind aber für manche Produkte wie Marmelade notwendig, in diesem Fall sollte auf Regionalität und Wiederverwendung des Einwegglases geachtet werden.

  • Mehrwegverpackungen scheinen die Lösung zu sein, wenn man Verpackungsabfälle vermeiden möchte, doch auch hier ist nicht alles Gold was glänzt. Warum, das erfahrt ihr morgen…

Biokunststoffe – Die Heilsbringer?

Im Zuge der Verpackungsproblematik bieten Biokunststoffe vermeintlich die Lösung unseres Dilemmas zwischen nachhaltigem Lebensstil und Praktikabilität. Heute verraten wir euch, warum Einwegverpackungen aus biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen aber leider nicht die erhoffte Lösung sind…

 

Die Nachhaltigkeit von Biokunststoffen:

Einweg-Verpackungsmaterial aus Biokunststoffen schneidet leider in den meisten Fällen gesamtökologisch schlechter ab als Verpackungen aus herkömmlichen Kunststoffen. Ökobilanzen von biobasierten Kunststoffen zeigen bspw., dass sich die Auswirkungen lediglich auf andere Umweltbereiche verlagern z.B. tragen sie zur Versauerung der Weltmeere bei oder verbrauchen Ackerflächen, die eigentlich für die Lebensmittelproduktion gebraucht werden. Biologisch abbaubare Kunststoffe können im Gegensatz zu konventionellen Kunststoffen nicht mehrmals benutzt bzw. auch nicht recycelt werden. Zudem bleiben die Umweltprobleme, die jede Einwegverpackung potentiell mit sich bringt wie Littering, die Bildung von Mikroplastik und im Produkt enthaltene Schadstoffe.

Daher werden bei To-Go-Lebensmitteln Mehrwegverpackungen empfohlen, allerdings ist bei ihnen auf die Materialien zu achten: Biologisch abbaubare Kunststoffe sind grundsätzlich nicht als Mehrweg geeignet, da sie sich ab höheren Spültemperaturen bereits zersetzen und leicht durch Mikroorganismen besiedelbar sind. Biobasierte Mehrwegverpackungen sind häufig mit strukturgebenden Kunststoffen wie Melamin-Formaldehydharze versetzt, welche ebenfalls Schadstoffe abgeben können und wodurch die Verpackung nicht mehr recycelbar ist.

Fazit:

Biobasierte Kunststoffe können durchaus dem herkömmlichen Kunststoff bevorzugt werden, wenn die Rohstoffe bspw. aus Nebenprodukten der Lebensmittelproduktion oder aus biologischen Abfällen stammen. Bei Mehrwegprodukten gelten weitere Voraussetzungen für das Material (Schadstoffe, Recyclingfähigkeit, ökologische Anbaubedingungen).

Biologisch abbaubare Kunststoffe machen derzeit nur in Form von Sammeltüten für Bioabfälle Sinn, welche nach EN 14995 oder EN 13432 zugelassen sind, wie jene vom AWB. Durch die Zertifizierung ist ihre Abbaubarkeit gewährleistet und sie führen aufgrund der hygienischen Sammlung nachweislich zu höheren getrennt gesammelten Bioabfallmengen. Ob solche Tüten verwendet werden dürfen, ist allerdings vom jeweiligen Abfallsystem abhängig. Im Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Sammlung mit den landkreiseigenen Bioabfalltüten mit dem Verwerter abgeklärt.

 

Weitere Informationen u.a. nachzulesen unter:

Umweltbundesamt (2021): Biobasierte und biologisch abbaubare Einwegverpackungen? Keine Lösung für Verpackungsmüll!. Dessau-Roßlau.

 

Die Mehrwegangebotspflicht

Was heißt das für uns Bürgerinnen und Bürger?

Wie in unserer Pressemitteilung  beschrieben, sind Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, nach § 32f. Verpackungsgesetz (VerpackG) dazu verpflichtet, ab 2023 ihre Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff oder mit Kunststoffanteil und Einweggetränkebecher auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante muss in allen Angebotsgrößen des Produktes vorhanden sein und darf dabei nicht teurer sein, als Produkte im Einwegbehälter. Pfand hingegen ist erlaubt. Ausgenommen von der Pflicht sind kleinere Betriebe, die jedoch (saubere) selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter der Kundschaft akzeptieren müssen.

Generell finden wir die Mehrwegangebotspflicht sehr begrüßenswert. Allerdings bedeutet das auch, dass wir als Bürgerinnen und Bürger dort, wo Mehrweg angeboten wird, dies in Anspruch nehmen sollten. Nicht nur leisten wir dadurch einen enormen Beitrag zur Abfallvermeidung, wir unterstützen gleichzeitig diejenigen Betriebe, die davon betroffen sind. Denn das System funktioniert und finanziert sich nur, wenn es auch zahlreich angenommen wird. Auch die Umweltbilanz eines Behälters verbessert sich, je öfter er benutzt wird. Die Verbraucherzentrale weist außerdem daraufhin, dass insbesondere bei individuellen, betriebseigenen Mehrwegsystemen eine schnelle Rückgabe der leeren Behälter wichtig ist, damit der Betrieb nicht unnötig mehr Mehrwegbehälter anschaffen muss.

Weitere Hintergrundinformationen zu der neuen Mehrwegangebotspflicht erhaltet ihr u.a. hier:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/umwelt-haushalt/abfall/ab-januar-2023-mehrwegpflicht-fuer-essen-und-getraenke-zum-mitnehmen-79833

https://www.abfallratgeber.bayern.de/gewerbe/abfallvermeidung/mehrwegangebotspflicht/index.htm

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