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Änderung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) ab dem 01.05.2025

30.04.2025

Zum 01.05.2025 tritt eine gesetzliche Änderung der Bioabfallentsorgung in Kraft. Aufgrund dessen möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb Fürstenfeldbruck über die wichtigsten Neuerungen informieren:

Ab Mai 2025 gelten neue Grenzwerte für Fremdstoffe im Bioabfall. Der Eintrag von Kunststoffen und anderen Fremdstoffen in die Umwelt soll hierdurch deutlich verringert werden. Fremdstoffe sind Materialien, die nicht in den Bioabfall gehören. Darunter fallen auch kompostierbare Produkte wie Essensschalen aus Pappe, Kaffeekapseln und Besteck aus Holz. Nur die Bioabfallsäcke mit Keimlingssymbol sind als Ausnahme für die Vergärungsanlage zugelassen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Fürstenfeldbruck empfiehlt jedoch die Verwendung von Biosäcken aus Papier. Selbstverständlich sind die Stärke- und Papiersäcke des Abfallwirtschaftsbetriebes Fürstenfeldbruck aus den vergangenen Jahren weiterhin erlaubt.
Für die Bürgerinnen und Bürger bleiben die grundlegenden Verpflichtungen zur Trennung des Abfalls gemäß unserer Abfallwirtschaftssatzung bestehen. Wer gegen die Trennpflicht verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Dementsprechend könnte die Tonne vorerst nicht abgeholt werden, bis der Abfall korrekt nachsortiert ist. Bei wiederholten Verstößen könnte sogar ein Bußgeld verhängt werden. 
Durch die gesetzliche Änderung wird es nun umso wichtiger, auf eine korrekte Mülltrennung zu achten. Nur so kann der gesammelte Biomüll aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck hochwertig verwertet werden.

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