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Die Mehrwegangebotspflicht - Was heißt das für uns Bürgerinnen und Bürger?

09.02.2023

Deutschlandweit haben sich in den vergangenen Jahren bereits viele unterschiedliche, freiwillige Mehrweg-Systeme für Getränke und Speisen etabliert, im Landkreis Fürstenfeldbruck bspw. existiert bereits seit 2017 der Brucker Becher, ein Mehrwegsystem für Coffee-to-go-Becher.

Ab 2023 sind nun aber Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, nach § 32f. Verpackungsgesetz (VerpackG) dazu verpflichtet, ihre Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff oder mit Kunststoffanteil und Einweggetränkebecher auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante muss in allen Angebotsgrößen des Produktes vorhanden sein und darf dabei nicht teurer sein, als Produkte im Einwegbehälter. Pfand hingegen ist erlaubt. Ausgenommen von der Pflicht sind kleinere Betriebe, die jedoch (saubere) selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter der Kundschaft akzeptieren müssen.

Welches Behälter-/Rückgabesystem letztendlich genutzt wird, hängt von dem jeweiligen Betrieb ab. Neben den betriebseigenen Systemen gibt es verschiedene PoolSysteme, bei denen die Behälter von mehreren Gastronomiebetrieben genutzt werden. Je nach System wird entweder ein Pfand erhoben oder die Nutzerin/der Nutzer muss seinen Behälter per App registrieren und bei nicht erfolgter Rückgabe eine Gebühr zahlen. Die Rückgabe erfolgt meist bei den Betrieben, die sich am gleichen System beteiligen.

Generell ist die Mehrwegangebotspflicht sehr begrüßenswert. Allerdings bedeutet das auch, dass wir als Bürgerinnen und Bürger dort, wo Mehrweg angeboten wird, dies in Anspruch nehmen sollten. Nicht nur leisten wir dadurch einen enormen Beitrag zur Abfallvermeidung, wir unterstützen gleichzeitig diejenigen Betriebe, die davon betroffen sind. Denn das System funktioniert und finanziert sich nur, wenn es auch zahlreich angenommen wird. Auch die Umweltbilanz eines Behälters verbessert sich, je öfter er benutzt wird. Die Verbraucherzentrale weist außerdem daraufhin, dass insbesondere bei individuellen, betriebseigenen Mehrwegsystemen eine schnelle Rückgabe der leeren Behälter wichtig ist, damit der Betrieb nicht unnötig mehr Mehrwegbehälter anschaffen muss.

Weitere Hintergrundinformationen zu der neuen Mehrwegangebotspflicht erhalten Sie u.a. hier:

Infos für Gastronomie und Hotellerie finden Sie auf der Homepage das Landratsamtes unter: https://www.lra-ffb.de/bildung-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/tourismus/informationen-termine

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