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Einstufung und Entsorgung von HBCDD-haltigem Dämmmaterial

18.10.2016

Mit Wirkung vom 30.09.2016 werden HBCDD-haltige Dämmmaterialien mit einer Konzentration ab 1.000 mg/kg als gefährliche Abfälle eingestuft.

Die als Dämmstoff und Isoliermaterial in der Bauindustrie verwendeten extrudierten und expandierten Polystyrol-Dämmplatten (bis Herstellungsjahr 2015) überschreiten in der Regel die o.g. Konzentrationsgrenze für HBCDD. Derartige Abfälle können daher nicht mehr als Baumischabfall entsorgt werden, sondern sind an der Anfallstelle getrennt zu erfassen.

Eine Entsorgung ist über Fachfirmen möglich. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Entsorgungsmöglichkeiten an die Abfallberatung (Tel. 08141/519-516).

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