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FFP2 Maskenpflicht auf den großen Wertstoffhöfen und der Deponie Jesenwang

18.01.2021

Auf allen Einrichtungen des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Fürstenfeldbruck (AWB) müssen ab sofort FFP2 Masken getragen werden.

Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske (FFP2, KN 95 oder N 95) gilt auf allen großen Wertstoffhöfen, Kunststoffsammelstellen, Gartencontainerstandplätzen, Problemmüllsammelstellen und der Bauschuttdeponie Jesenwang. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. FFP2-Masken mit Ventil sollen nicht getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.

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