Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske (FFP2, KN 95 oder N 95) gilt auf allen großen Wertstoffhöfen, Kunststoffsammelstellen, Gartencontainerstandplätzen, Problemmüllsammelstellen und der Bauschuttdeponie Jesenwang. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. FFP2-Masken mit Ventil sollen nicht getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.
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