Der Verbrauch der Gebührenrückstellung wurde bereits 2017 durch den AWB angekündigt und eine damit verbundene Gebührenerhöhung ab dem Jahr 2022 prognostiziert. Der Kreistag hat daher mit Beschluss vom 15.07.2021 einer Gebührenerhöhung um ca. 34 % zugestimmt.
Neben dem Verbrauch der Rückstellung begründet sich die Gebührenerhöhung u.a. durch Kostensteigerungen bei Sammlung, Transport und Verwertung von Abfällen, notwendigen vielfältigen Sanierungsmaßnahmen sowie rückläufigen Erlösen durch die Vermarktung von Wertstoffen.
Somit muss der AWB seit den vergangenen Gebührensenkungen seine Gebühren erstmals wieder erhöhen und kehrt zum Kostenniveau von 1999 zurück.
Die ab dem 01.01.2022 gültigen Gebühren können bereits der Abfallgebührensatzung unter www.awb-ffb.de/service/download-center/ (Rechtsgrundlagen, Satzungen) entnommen werden.
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