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Neue Vorschriften für den Verkauf in der Wertstoffbörse

12.04.2021

Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte gelten nach § 12 der 12. BayIfSMV neue Vorschriften für den Verkauf in der Wertstoffbörse.

Demnach dürfen Sie Ihren gebuchten Termin weiterhin unter den folgenden Bedingungen wahrnehmen:

  • Vorlage des negativen Ergebnisses eines POC-Antigentests: max. 24 Stunden alt
  • Vorlage des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests: max. 48 Stunden alt

Eine Übersicht über die zahlreichen kostenlosen Testmöglichkeiten im Rahmen der Bayerischen Teststrategie finden Sie hier:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/  

Über das Ergebnis der Testung wird durch die Teststellen ein Nachweis ausgestellt. Dieser ist mit der Terminbescheinigung (Ticket) bei der Einlasskontrolle vorzuzeigen.

Schnelltests und Selbsttests vor Ort sind nicht möglich.

 

Die Annahme besteht weiterhin ohne Einschränkungen.

Für die Anlieferung wird kein Termin benötigt!

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