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Vereinfachte Abfallgebührensatzung für den Landkreis Fürstenfeldbruck

06.06.2019
Abfalltonne mit Muellsaecken

Ab 2020 sollen – wenn es die Kreisgremien entsprechend beschließen – im Landkreis Fürs-tenfeldbruck einheitliche Gebühren gelten. Bisher wird zwischen einer regulären Gebühr mit Bioabfallsammlung und einer ermäßigten Gebühr bei Eigenkompostierung unterschieden. Künftig sollen dann alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bioabfallsäcke erhalten. Das bedeutet: Diejenigen, die bisher die reguläre Gebühr bezahlen mussten, zahlen weniger.

Im Grundsatz hat der Kreistag die Maßnahme bereits Ende 2017 beschlossen. Am Donnerstag, 6. Juni wird im Werkausschuss über die konkrete Umsetzung in Form einer neuen Abfallwirtschafts-satzung und einer neuen Abfallgebührensatzung für den Landkreis Fürstenfeldbruck beraten.

Für etwa die Hälfte aller Haushalte im Landkreis bedeutet die Neuregelung ab nächstem Jahr eine Einsparung bei den Abfallgebühren. Wer zum Beispiel eine 60 Liter-Restmülltonne inkl. Bioabfallsammlung angemeldet hat, wird statt 68 Euro nur noch 55 Euro Leistungsgebühr im Jahr zahlen; bei einer 120 Liter-Restmülltonne soll die jährliche Gebühr von 136 Euro auf 109 Euro sinken. Die Grundgebühr pro Haushalt bleibt mit 46 Euro im Jahr konstant.

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist ein aktuelles Städteranking zu den Abfallgebühren in den 100 größten Städten Deutschlands, durchgeführt vom Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Dabei wurden die Kosten für die Entsorgung von Restmüll, Bioabfall, Sperrmüll und Altpapier für eine Musterfamilie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern verglichen (Quelle: Spiegel online 05.06.2019, 17:24 Uhr). Die Abfallgebühren im Landkreis Fürstenfeldbruck für einen vergleichbaren Musterhaushalt liegen bereits heute unter denen der untersuchten Städte.

Ab 2020 werden allen Haushalten Bioabfallsäcke aus biologisch abbaubarem Material für die getrennte Sammlung von Küchenabfällen zur Verfügung gestellt. Die befüllten Bioabfallsäcke werden jede Woche eingesammelt und zu einer Vergärungsanlage gebracht. Aus den Bioabfällen wird Energie in Form von Strom und Wärme sowie Kompost produziert. Die Bioabfallsammlung des Landkreises leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.

Nicht beabsichtigt ist, die Kompostierung organischer Abfälle im eigenen Garten zu reglementieren. Die Eigenkompostierung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn zum einen Strukturmaterial wie Baum- und Strauchschnitt anfällt und zum anderen genügend Fläche zum Ausbringen des fertigen Komposts vorhanden ist. Diese Voraussetzungen sind mit zunehmend kleiner werdenden Hausgärten jedoch seltener gegeben.

„Die Bioabfallsammlung stellt in jedem Fall eine sinnvolle Ergänzung zur Eigenkompostierung dar, da auch Essensreste, wie Brot, Käse, und Wurst sowie gekochte Speisereste (Nudeln, Fleisch etc.), die nicht auf den heimischen Komposthaufen gehören, hochwertig verwertet werden. Bisher landen Abfälle dieser Art noch häufig in der Restmülltonne – sie sind aber zu schade für die Müllverbrennung“, so Sabine Schulz-Hammerl, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Fürstenfeldbruck.

Die Möglichkeit für alle Landkreisbürger, die Bioabfallsäcke ohne zusätzliche Gebühren zu nutzen, soll den Anreiz, organische Abfälle getrennt zu sammeln, weiter erhöhen und damit den Abschöpfungsgrad aus dem Restmüll verbessern.

 

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