24.04.2020
Ab Montag, 27. April 2020 gibt es in Bayern in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr die Pflicht eine sogenannte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Analog dazu gilt die „Maskenpflicht“ ab 27. April 2020 in den Gebäuden und in den überdachten Bereichen der großen Wertstoffhöfe. Dies sind zum Beispiel Büros, in denen Restmüllsäcke verkauft werden oder in den Annahmebereichen für Kunststoffe.
Ab dem genannten Termin ist die Beachtung der Maskenpflicht obligatorisch für die Wertstoffhofbesucher. Genau wie im Einzelhandel sind aber keine medizinischen Masken gemeint, sondern es reichen Alltagsmasken oder ein Schal bzw. ein Tuch.
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