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Wohin mit alten Elektrogeräten?

09.02.2017

Ausgediente Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium oder Gold. Wenn die Rohstoffe recycelt werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Elektrogeräte können aber auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Substanzen enthalten, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Elektrogeräte dürfen deshalb nicht in den Restmüll gegeben werden. Das schreibt auch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor.

Sammlung von Elektroaltgeräten durch den AWB

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck (AWB) nimmt an seinen großen Wertstoffhöfen alte Elektrogeräte kostenlos an und sorgt für deren umweltschonende Entsorgung.

Bei der Erfassung am Wertstoffhof wird nach verschiedenen Sammelgruppen unterschieden. Eine Sammelgruppe umfasst Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen oder Herde, eine Gruppe Bildschirme, Monitore und TV-Geräte und eine weitere Haushaltskleingeräte wie Staubsauger oder Toaster, Mobiltelefone, Laptops, Radios, Leuchten, elektrische Werkzeuge etc.

Wichtig ist, dass vor der Abgabe von Elektrogeräten, die mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden, die Energiespeicher entfernt werden. Batterien und Akkus wie auch Geräte mit festeingebauten Batterien oder Akkus werden an den großen Wertstoffhöfen getrennt erfasst. Das Personal an den Wertstoffhöfen berät die Bürgerinnen und Bürger bei der Anlieferung über die richtige Entsorgung. 

Das ElektroG regelt auch die Entsorgung von Lampen. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen werden ebenfalls an allen großen Wertstoffhöfen im Landkreis Fürstenfeldbruck gesammelt. Glühlampen können über die Restmülltonne entsorgt werden.

Besondere Regelungen

Während die obengenannten Gerätegruppen an allen 19 großen Wertstoffhöfen im Landkreis gesammelt werden, können Kühlgeräte,, ölgefüllte Radiatoren und Wärmepumpentrockner nur an den Standorten Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell, Jesenwang, Maisach und Mammendorf abgegeben werden.

Für die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten und Photovoltaikmodulen gelten ebenfalls spezielle Regelungen. Annahmestelle dafür ist die Bauschuttdeponie Jesenwang. Photovoltaikmodule werden nur aus privaten Haushalten angenommen. Vor der Anlieferung dieser Gerätearten ist unbedingt eine Genehmigung beim AWB einzuholen.

Elektrogeräte aus anderen Herkunftsbereichen

Grundsätzlich können Elektroaltgeräte aus Herkunftsbereichen wie Betrieben oder öffentlichen Einrichtungen -  sofern diese vergleichbar sind mit Geräten wie sie bei privaten Haushalten anfallen - kostenlos an den großen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Bei einer Menge ab 20 Stück sind mit dem AWB Anlieferungsort und –zeitpunkt zu vereinbaren.  Rücknahmestelle für eine größere Anzahl von Geräten ist in vielen Fällen die Bauschuttdeponie Jesenwang. Geräte aus dem rein gewerblichen Bereich (z. B. ortsfeste industrielle Großwerkzeuge, Kühltheken aus dem Lebensmittelhandel) können nicht durch den AWB entsorgt werden. Deren Besitzer müssen sich an die Hersteller der Geräte wenden.

Rücknahme von Elektroaltgeräten im Handel

Seit Mitte 2016 besteht nach dem ElektroG zusätzlich zu der kommunalen Sammlung auch eine Rücknahmepflicht für den Einzelhandel und den Versand-  bzw. Onlinehandel. Zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet sind alle großen Händler, die über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche oder Lager- bzw. Versandfläche verfügen. Große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte wie Rasierer, elektrische Zahnbürsten und Mobiltelefone (Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind) müssen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgegeben werden können.

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