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Ab Samstag gilt die Maskenpflicht auf den großen Wertstoffhöfen

13.05.2020

Ab Samstag, 16. Mai gilt die Maskenpflicht auf dem gesamten Areal der großen Wertstoffhöfe und nicht mehr wie bisher nur in den überdachten Bereichen.

Das Bayerische Umweltministerium hat sich für eine analoge Anwendung der Regelung zur Maskenpflicht, die nach der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch für Märkte gilt, ausgesprochen. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz von Mitarbeitern sowie Benutzern des Wertstoffhofes stelle eine angemessene Maßnahme zum gegenseitigen Schutz dar.

Nachdem sich die Pandemie-Lage derzeit entspannt und in zahlreichen Bereichen Erleichterungen gewährt werden, hält das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seine pauschale Empfehlung maximal zehn Anlieferer in das Wertstoffhofgelände einzulassen, nicht mehr aufrecht.

Die Beschränkung der Besucherzahl an den großen Wertstoffhöfen erfolgt künftig so, dass die Hygienevorschriften und insbesondere der Mindestabstand zwischen zwei Personen von eineinhalb Metern problemlos eingehalten werden können.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) erwartet, dass sich die Lage durch die neuen Regelungen entspannt und sich die in letzter Zeit leider teilweise entstandenen Warteschlangen vor den Toren der Wertstoffhöfe zumindest reduzieren.

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