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Abfallgebühren im Landkreis Fürstenfeldbruck: Kreistag beschließt einheitliche Leistungsgebühren ab 2020

20.12.2017
Abfalltonne mit Muellsaecken

Der Kreistag hat am 18. Dezember 2017 der Kalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2018 bis 2021 zugestimmt. Gleichzeitig hat er eine Änderung der Gebührenstruktur mit Wegfall des bisher bei Eigenkompostierung gewährten Rabatts ab 2020 beschlossen. Bis Ende 2019 gelten die bisherigen Gebühren unverändert.

Die Umstellung auf eine einheitliche Leistungsgebühr in zwei Jahren wird ohne Mehrbelastung der Gebührenzahler erfolgen, indem die aktuellen Gebühren bei Bioabfallsammlung um ca. 20 Prozent auf das Niveau der bislang ermäßigten Gebühren gesenkt werden.

Die Kompostierung im eigenen Garten soll erhalten bleiben und ist auch in Zukunft sinnvoll; vor allem dort, wo genügend Fläche zum Ausbringen des Kompostes vorhanden ist. Eine einheitliche Leistungsgebühr, über die auch die Bioabfallsammlung finanziert wird, soll insbesondere zu einer besseren Abschöpfung von Nahrungs- und Küchenabfällen aus dem Restmüll beitragen. Die Bioabfallsammlung stellt eine ideale Ergänzung zur Eigenkompostierung dar, da auch Speiseabfälle, Fleisch- und Fischreste sowie verdorbene Lebensmittel, die nicht auf den heimischen Komposthaufen gehören, hochwertig verwertet werden.

 Die bei der Bioabfallsammlung erfassten organischen Abfälle werden in einer sogenannten Kaskadennutzung erst energetisch (Vergärungsanlage) und anschließend stofflich (Kompostierung) verwertet. Bei einer Steigerung der Sammelmenge können mehr Energie und eine größere Menge an organischen Düngemitteln erzeugt werden.

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