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Abfallgebühren sollen 2014 erneut um 10 Prozent sinken

14.03.2013

Pressegespräch mit Landrat Thomas Karmasin und dem Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs, Herbert Britzelmair am 14.03.2013 um 11:00 Uhr im Landratsamt Fürstenfeldbruck, Besprechungsraum A152.

Pressegespräch mit Landrat Thomas Karmasin und dem Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs, Herbert Britzelmair am 14.03.2013 um 11:00 Uhr im Landratsamt Fürstenfeldbruck, Besprechungsraum A152.

Aufgrund der günstigen finanziellen Entwicklungen will Landrat Thomas Karmasin den zuständigen politischen Kreisgremien im Sommer vorschlagen, die Abfallgebühren im Landkreis Fürstenfeldbruck zum 1. Januar 2014 erneut zu reduzieren. Die Grund- und Leistungsgebühren sollen nochmals um durchschnittlich 10 Prozent sinken.

Damit kann seit 2002 bereits die vierte Gebührensenkung in Folge realisiert werden. Konkret bedeutet dies seit der letzten Gebührenerhöhung im Jahr 1998 bei den Grundgebühren Senkungen um insgesamt 33 Prozent und bei den Leistungsgebühren Senkungen um insgesamt 23 Prozent. Im Vergleich dazu ist der Verbraucherpreisindex (Gesamtindex) seitdem um 23 Prozent angestiegen.

 

Aktuelle Mehreinnahmen und Einsparungen

Unvorhergesehene Mehreinnahmen in den Jahren 2011 und 2012 ergaben sich insbesondere durch hohe Wertstofferlöse. Die Erlöse für die Vermarktung von Altpapier, Altmetallen, Altkleidern, Altholz, Elektroaltgeräten etc. lagen im Jahr 2011 bei rund 4 Mio. Euro und im Jahr 2012 bei rund 3,5 Mio. Euro. Den höchsten Anteil daran hatten die Papiererlöse mit 3,3 Mio. Euro 2011 und 2,6 Mio. Euro 2012. Die Entscheidung des AWB aufgrund der positiven Marktwerte seit Herbst 2011 von der Möglichkeit der Eigenvermarktung nach § 9 Abs. 4 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erweiterten Gebrauch zu machen und zusätzlich zur Altgerätegruppe 1 (Haushaltsgroßgeräte) auch die Gerätegruppen 3 (Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik) und 5 (Haushaltskleingeräte, elektrische Werkzeuge und Spielzeuge etc.) in Eigenregie zu vermarkten, bringt aktuell zusätzliche Einnahmen von über 100 Tausend Euro jährlich.

Weiterhin steht eine Verlängerung der Entgeltvereinbarungen mit den Dualen Syste-men für die Jahre 2013 bis 2015 kurz vor dem Abschluss; diese sollen weitere Ein-nahmen in Höhe von mehreren Millionen Euro sichern. Die Dualen Systeme betreiben in Deutschland ein System im Sinne von § 6 der Verpackungsverordnung (VerpackV) zur flächendeckenden Erfassung von Verpackungsabfällen und zahlen an den AWB als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Entgelte für die Mitbenutzung seiner Wertstoffhöfe und beteiligen sich an den Kosten für Abfallberatung und Containerstellplätze.

Einsparungen sind schließlich seit Anfang 2013 bei der Entsorgung des Haus- und Sperrmülls sowie hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle über die Müllverbrennungsan-lage Geiselbullach zu verzeichnen. Durch eine Senkung des Verbrennungspreises beim Kommunalunternehmen GfA muss der AWB im Jahr ca. 500 Tausend Euro weniger für die Abfallbeseitigung ausgeben.


37 % Einnahmen außerhalb der Gebührenfinanzierung

Die wirtschaftliche Entwicklung führt zu so wesentlichen Änderungen im aktuellen Kalkulationszeitraum, dass dem Kreistag eine weitere Senkung der Abfallgebühren ab 2014 vorgeschlagen werden soll. Der AWB hat deshalb die Abfallgebühren für die Jahre 2014 bis 2017 neu kalkuliert, wobei die in den Vorjahren erwirtschafteten Überschüsse von insgesamt 22 Mio. Euro den Gebührenzahlern entsprechend den kommunalrechtlichen Vorgaben in voller Höhe zugutekommen.

Die prognostizierten Kosten der nächsten vier Jahre können voraussichtlich zu 37 Prozent durch die Überschüsse der Vorjahre sowie durch Erträge aus der Vermark-tung von Wertstoffen, Entgelten der Dualen Systeme und dem Verkauf von Gebrauchtwaren über die Wertstoffbörse gedeckt werden. Die Gebührenzahler müssen also nur ca. 63 % der anfallenden Kosten finanzieren.

Die vierte Gebührensenkung in Folge

- 2002 wurden die Grund- und Leistungsgebühren im Rahmen der Euro-Umstellung um durchschnittlich 2 % gesenkt.
- 2008 wurden die Grundgebühren für Haushalte und Gewerbe/sonstige Nutzung um 10 % gesenkt.
- 2012 wurden die Grundgebühren für Haushalte und Gewerbe/sonstige Nutzung sowie zusätzlich die Leistungsgebühren um durchschnittlich 11 % gesenkt.
- 2014 können die Grundgebühren für Haushalte und Gewerbe/sonstige Nutzung sowie zusätzlich die Leistungsgebühren um durchschnittlich 10 % gesenkt werden.


Die neuen Gebühren ab 2014

Im Landkreis werden über 93.000 Haushalte und über 5.500 Gewerbebetriebe bzw. sonstige Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen etc. von der erneuten Gebührensenkung profitieren.

Die jährliche Haushaltsgrundgebühr soll Anfang 2014 um 5 Euro von bisher 51 Euro auf 46 Euro und die jährliche Gewerbegrundgebühreneinheit um 7 Euro von bisher 72 Euro auf 65 Euro sinken.

Mit neuen Leistungsgebühren sollen auch die Kosten für die über 57.000 beim AWB angemeldeten Restmülltonnen und -container reduziert werden. Beispielsweise soll die Gebühr für eine 60-Liter-Tonne von 76 Euro auf 68 Euro und die Gebühr für eine 120-Liter-Tonne von 151 Euro auf 136 Euro im Jahr sinken. Wer seine Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert, wird in den genannten Beispielen für seine Tonne künftig jährlich sogar nur noch 55 Euro bzw. 109 Euro zahlen. Die Gebühr für einen 1,1-m³-Restmüllcontainer inkl. Bioabfallsammlung soll von 1.386 Euro auf 1.243 Euro gesenkt und damit um 143 Euro billiger als bisher werden.

Insbesondere das Angebot von kleinen 40-Liter- und 60-Liter-Restmülltonnen sowie die Gewährung von Gebührenermäßigungen bei Eigenkompostierung sollen den Gebührenzahlern auch in Zukunft starke finanzielle Anreize zu Abfallvermeidung und
-trennung geben.

Eine Familie mit drei Kindern, die ihren Abfall sorgfältig trennt und organische Küchenabfälle selbst kompostiert zahlt künftig bei Nutzung der kleinen 60-Liter-Restmülltonne nur 101 Euro im Jahr bzw. rund 8,50 Euro im Monat für die gesamte Abfallentsorgung. In dem Beispiel spart sich die Familie ab 2014 zusätzlich 11 Euro im Jahr und damit gegenüber 2011 insgesamt 24 Euro.


Der Service ist inklusive

Alle Serviceleistungen wie zum Beispiel die Entsorgung von Sperrmüll und Altholz an 19 großen Wertstoffhöfen, die Sammlung von Gartenabfällen an insgesamt 36 Sammelstellen, die Abgabemöglichkeiten für Problemmüll an drei stationären Sammelstellen und am Giftmobil sind in den Abfallgebühren bereits enthalten. Papiertonnen werden ebenfalls ohne Extra-Gebühr zur Verfügung gestellt. Inbegriffen ist ferner, dass die Restmüllbehälter im Regelfall am Abfuhrtag vom Grundstück abgeholt und nach der Entleerung wieder zurückgebracht werden.


Zukunft der Abfallwirtschaft

Die berechneten Gebührensätze sollen mindestens bis Ende 2017 stabil bleiben. Eine Prognose über diesen Zeitraum hinaus ist aufgrund der sich stetig ändernden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nur schwer möglich.

Der Abfallwirtschaft kommt in Zukunft sicher eine noch steigende Bedeutung als Lieferant sekundärer Rohstoffe zu. Auch wenn angesichts hoher Preisvolatilitäten und Abhängigkeiten von der weltweiten Konjunkturentwicklung Risiken nicht außer Acht gelassen werden dürfen, zeigen doch die Erfahrungen, dass es für den AWB Ziel sein muss, auch zukünftig werthaltige Abfälle soweit möglich in Eigenregie zu vermarkten. Nur so profitieren die Bürger auch finanziell von ihrem Engagement bei der Abfalltrennung. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Einführung der kommunalen Papiertonne im Jahr 2009 eine Erfolgsgeschichte. Um auch in Zukunft einen unkontrollierten Zugriff auf Haushaltsabfälle durch gewerbliche Sammlungen zu verhindern, hat der Kreistag des Landkreises Fürstenfeldbruck bereits konkrete Planungen zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts eingeleitet und die Einführung einer optionalen Wertstofftonne und die Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen an Wertstoffhöfen bis spätestens September 2014 beschlossen.

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