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Änderungen beim Elektro- und Elektronikgerätegesetz

23.08.2018

Blinkschuhe gehören jetzt zum Elektroschrott

Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium oder Gold. Wenn die Rohstoffe recycelt werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Elektrogeräte können auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Substanzen enthalten, die fachgerecht entsorgt werden müssen.

Ausgediente Elektrogeräte dürfen deshalb nicht in den Hausmüll gegeben, sondern müssen getrennt erfasst werden. Das schreibt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor.

Seit 15. August 2018 gilt für das ElektroG der sogenannte „offene Anwendungsbereich“ oder „open scope“. Das bedeutet, alle elektrischen und elektronischen Geräte fallen unter das ElektroG. Das können auch Möbel oder Kleidung sein – zum Beispiel ein Badezimmerschrank mit fest verbauter Beleuchtung, ein elektrisch verstellbarer Fernsehsessel oder blinkende Sportschuhe. Das Gesetz gilt nur nicht für ausdrücklich benannte Ausnahmen, wie beispielsweise Glühlampen.

Ist etwa die Beleuchtung am Schrank nur angeschraubt, muss aber nicht das komplette Möbelstück speziell entsorgt werden. Nur wenn die elektrischen Teile so verbaut sind, dass sie nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden können, sind sie von den neuen Regeln betroffen.

Sammlung an den großen Wertstoffhöfen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck (AWB) nimmt gemäß des ElektroG ab sofort an seinen großen Wertstoffhöfen alle elektrisch betriebenen Produkte aus privaten Haushalten kostenlos an und sorgt für deren umweltschonende Entsorgung. Die Adressen und Öffnungszeiten der großen Wertstoffhöfe im Landkreis Fürstenfeldbruck sind auf der Website des AWB veröffentlicht (www.awb-ffb.de).

Wie schon bisher wird bei der Erfassung von alten Elektrogeräten am Wertstoffhof nach verschiedenen Sammelgruppen unterschieden. Das Personal an den Sammelstellen berät die Bürgerinnen und Bürger über die richtige Zuordnung der elektrischen Geräte. Zu beachten ist, dass Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren und Wärmepumpentrockner weiterhin nur an den Wertstoffhöfen Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell, Jesenwang, Maisach und Mammendorf abgegeben werden können.

Rücknahme im Handel

Nach dem ElektroG besteht seit Mitte 2016 zusätzlich zur kommunalen Sammlung eine Rücknahmepflicht für den Einzelhandel und den Versand-  bzw. Onlinehandel. Zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet sind alle großen Händler, die über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche oder Lager- bzw. Versandfläche verfügen. Große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind, wie Rasierer, elektrische Zahnbürsten und Mobiltelefone müssen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgegeben werden können.

Abfallberatung:   (08141) 519-516

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