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Neue Abfallgebührensatzung ab 1. Januar 2017

29.12.2016
Abfallgebuehrenbescheid mit Kleingeld

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck (AWB) weist daraufhin, dass am 1. Januar 2017 eine neue Abfallgebührensatzung in Kraft tritt.

Für Direktanlieferungen von nicht verwertbaren, brennbaren Abfällen bei der Müllverbrennungsanlage Geiselbullach reduziert sich ab dem neuen Jahr die Gebühr von 204,00 Euro pro Tonne auf 157,00 Euro pro Tonne. 

Neu ist außerdem, dass ab 1. Januar 2017 kleine Mengen Leicht- oder Porenbeton (maximal 0,5 Kubikmeter) aus privaten Haushalten an den großen Wertstoffhöfen in Fürstenfeldbruck, Germering/ Starnberger Weg, Gröbenzell und Mammendorf abgeben werden können. Pro angefangene 0,25 Kubikmeter wird eine Gebühr von 2,50 Euro erhoben; es gilt eine Freimenge von 15 Litern pro Tag. 

Weitere Änderungen ergeben sich generell bei den Pauschalgebühren für Direktanlieferungen unter 100 Kilogramm bzw. unter 200 Kilogramm.und bei den Gebühren für Anlieferungen verschiedener Fraktionen an der Bauschuttdeponie Jesenwang.

Die neue Gebührensatzung  mit allen Änderungen steht ab sofort auf der Website des AWB zum Download zur Verfügung.

Telefon: (08141) 519-516

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