Die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck erfolgt über das Abfallheizkraftwerk in Geiselbullach.
Betreiber
GfA, Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft, Anstalt des öffentlichen Rechts der Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau
Adresse
Josef-Kistler-Weg 22, 82140 Olching
Kontakt
Telefon: (08142) 28 67 - 0
E-Mail: info@gfa-online.com
Internet: www.gfa-online.com
Direktanlieferungen
Brennbare Abfälle aus Privathaushalten (Abfälle aus Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen, Baustellenabfälle etc.) sowie brennbare Gewerbeabfälle können gegen Gebühr direkt beim Abfallheizkraftwerk angeliefert werden.
Falls noch kein Kundenkonto beim Abfallheizkraftwerk vorliegt, ist bei der Anlieferung der Personalausweis und bei Gewerbebetrieben zusätzlich der Gewerbeschein vorzulegen.
Abfallheizkraftwerk Geiselbullach
Gebühr für die Anlieferung beim Abfallheizkraftwerk Geiselbullach
- brennbare Abfälle zur Beseitigung 101,00 EUR pro t
Bei Anlieferungen von <= 100 kg und einem
Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal 8,00 EUR
Bei Anlieferungen von <= 200 kg und einem
Fahrzeuggesamtgewicht von > 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal 15,00 EUR
Bei Anlieferungen von <= 400 kg und einem
Fahrzeuggesamtgewicht von > 30 t beträgt die Gebühr pauschal 30,00 EUR - HBCDD-haltige Abfälle aus privaten Haushalten 1.666,00 EUR pro t
Bei Anlieferungen von <= 100 kg und einem
Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal 125,00 EUR
Bei Anlieferungen von <= 200 kg und einem
Fahrzeuggesamtgewicht von > 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal 250,00 EUR
Bei Anlieferungen von <= 400 kg und einem
Fahrzeuggesamtgewicht von > 30 t beträgt die Gebühr pauschal 500,00 EUR
Öffnungszeiten
- Montag - Donnerstag
07.00 - 15.40 Uhr - Freitag
07.00 - 12.00 Uhr