Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit
angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Verkaufsverpackungen sind auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Serviceverpackungen) sowie Einweggeschirr.
Endverbraucher sind auch Gaststätten, Hotels, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen, Freiberufler und Handwerksbetriebe etc. Rechtliche Grundlage ist die Verpackungsverordnung.
Annahmestellen des Landkreises
Die Verkaufsverpackungen können an den großen Wertstoffhöfen im Landkreis Fürstenfeldbruck abgegeben werden.
Die Öffnungszeiten für Kleingewerbebetriebe finden Sie hier.
Ausweiskarte
Für die Anlieferung benötigen Sie eine Ausweiskarte mit Firmennummer. Die Ausweiskarte kann beim AWB unter der Telefonnummer (08141) 519-510 kostenlos angefordert werden. Sie muss bei allen Anlieferungen mitgeführt werden und ist dem Wertstoffpersonal vorzuzeigen.
Anlieferungsbedingungen
- Alle Verpackungen müssen vollständig restentleert sein. Restentleert bedeutet, dass z. B. Eimer pinsel- bzw. spachtelrein, Kanister tropffrei und Säcke rieselfrei sein müssen.
- Kunststoffverpackungen, Styropor, Getränkekartons und Sonstige Verbunde müssen bei Mengen ab einem Kubikmeter in 1-m³-PE-Säcken angeliefert werden. Solche Säcke können auch an den Wertstoffhöfen für 1,50 EUR erworben werden. Bei Anlieferung von gefüllten 1-m³-Säcken erhalten Sie im Austausch kostenlos leere Säcke.
- Bitte beachten Sie, dass nur Verkaufsverpackungen angenommen werden. Das bedeutet Kunststoffrohre, Umreifungsbänder, Abdeckplanen, Malerfolien, Styropordämmplatten, Siloplanen, Videokassetten etc. werden nicht angenommen.
Diese Verkaufsverpackungen können abgegeben werden
Abfallart | Erläuterung |
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Behälterglas | Flaschen, Konservengläser Sortieren Sie Glas bitte nach den Farben weiß, grün und braun. Andersfarbiges Glas (blau, rot, schwarz) gehört in den Grünglascontainer. Entfernen Sie bitte Verschlüsse und Deckel. Keinesfalls dürfen Flachglas, Spiegelglas, Bleikristall, Keramik, Porzellan, in die Glascontainer gegeben werden. |
Altpapier | Zeitungen, Illustrierte, Prospekte, Kataloge, Schreibpapier, Bücher, Hefte, Briefkuverts, Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen Beschichtete Papiere, alte Tapeten und Hygienepapiere gehören in die Restmülltonne. |
Weißblech | Konservendosen, Getränkedosen, Kronkorken, Verschlussdeckel aus Metall |
Aluminium/Aluminiumverbund | Alufolie, Aludeckel, Aluminiumdosen und -tuben, Aluminiumschalen, Kaffeetüten, Kaffeekapseln |
Styroporformteile | Die Formteile müssen sauber und weiß sein. |
Getränkekartons | Milchverpackungen, Fruchtsaftverpackungen, Verpackungen pastöser Produkte Die Getränkekartons sollen völlig entleert und zusammengefaltet sein. |
Kunststoffverpackungen | a) Kunststoffbecher Joghurt-, Sahne-, Margarinebecher etc. b) PET-Flaschen Flaschen aus PET transparent (z. B. Getränke-, Waschmittel-, Haushaltsreinigerflaschen) Kanister ab 5 Liter Füllvolumen geben Sie bitte zu den Mischkunststoffen! c) Kunststoffflaschen Flaschen aus anderen Kunststoffarten als PET (z. B. Spülmittel-, Haushaltsreinigerflaschen) Kanister ab 5 Liter Füllvolumen geben Sie bitte zu den Mischkunststoffen! c) Kunststofffolien größer DIN A4 Verpackungsfolie, Beutel, Tragetaschen, Schrumpffolie, Noppenfolie Folien kleiner DIN A4 geben Sie bitte zu den Mischkunststoffen! Bitte beachten: Keine Abdeckfolien, Malerfolien, Siloplanen d) Mischkunststoffe Kanister, Farbeimer, Folien kleiner DIN A4 (z.B. Nudeltüten), Kunststoffdeckel, Tuben, Obstnetze, Blumentöpfe, geschäumte Lebensmittelverpackungen, Blister, Styroporflocken, sonstige Verpackungschips |
Sonstige Verbunde | Verpackungen aus Papier bzw. Karton mit Kunststoff oder Alu beschichtet Verpackung von Instantprodukten, Mehlsäcke, Fertigputz- und Zementsäcke etc. |