• Home
  • Presse
  • Satzungen
  • Ausschreibungen

Restmülltonne

Restmüllabfuhr

Nicht verwertbare Abfälle werden über die Restmülltonnen entsorgt.

Die Restmülltonnen werden 14-täglich geleert. Die Leerungstermine können Sie dem Abfuhrkalender entnehmen. 

Die Restmülltonnen werden aus üblicher Entfernung aus den Grundstücken geholt und nach der Leerung wieder zurückgebracht. Bei weiterer Entfernung oder fehlender Zufahrtsmöglichkeit müssen die Restmüllbehälteram Abfuhrtag ab 6.00 Uhr zur Leerung bereitgestellt werden.

Restmülltonnen

Die Restmülltonnen müssen von den Grundstückseigentümern selbst beschafft und beim AWB angemeldet werden. Erhältlich sind die Tonnen bei Entsorgungsunternehmen, in Baumärkten und Haushaltswarengeschäften. Soweit eine Gefäßneuanschaffung erforderlich ist (Gefäßumstellung und Neuanschluss), muss der Restmüllbehälter der Euro-Norm (Griffhöhe mindestens 90 cm und fahrbar) entsprechen.

Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind folgende Restmüllbehälter zugelassen:

  • 40-Liter-Tonne (nur für Privathaushalte)
  • 60-Liter-Tonne / 70-Liter-Tonne
  • 80-Liter-Tonne / 90-Liter-Tonne
  • 110-Liter-Tonne / 120-Liter-Tonne
  • 240-Liter-Tonne
  • 660-Liter-Container
  • 770-Liter-Container
  • 1,1-m³-Container
  • 2,5-m³-Container
  • 5,0-m³-Container

Ferner Großcontainer (Absetzmulden und Presscontainer) ab 7 m³ Füllraum, Mulden mit 3 m³ und 5,5 m³ Füllraum in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung des AWB.

Restmüllbehältervolumen

Für jeden Bewohner oder sonstigen Überlassungspflichtigen muss soviel Restmüllbehältervolumen vorhanden sein, dass der 14-tägig regelmäßig anfallende Restmüll darin entsorgt werden kann.

  • Bei Haushalten müssen mindestens 15 Liter pro Person vorhanden sein. Bei Familien mit mehr als zwei Kindern bleiben das dritte und jedes weitere Kind unberücksichtigt, solange sie zum elterlichen Hausstand gehören.
  • Bei Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Betriebe etc.) müssen mindestens 60 Liter pro Anfallstelle vorhanden sein. Bei Anfallstellen unter drei Beschäftigten, die ihre Abfälle am gleichen Grundstück über ein bereits vorhandenes und ausreichendes Restmüllbehältnis entsorgen können, entfällt das Mindestvolumen (Beschäftigte sind alle in einem Betrieb Tätige mit Ausnahme von mithelfenden Familienangehörigen und Auszubildenden).

Restmüllsäcke

Fällt ausnahmsweise mehr Restmüll an, als in die Restmülltonne passt, z. B. nach Renovierungsarbeiten, können Sie Restmüllsäcke des AWB zur Entsorgung verwenden.
100-Liter-Restmüllsäcke und 50-Liter-Restmüllsäcke sind an den großen Wertstoffhöfen und bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen gegen eine Gebühr erhältlich. Hier können Sie Restmüllsäcke auch online bestellen.

Am Abfuhrtag können Sie den Restmüllsack neben Ihre Restmülltonne stellen. In der Gebühr ist die Abfuhr und Entsorgung des Mülls enthalten.

Gemeinsame Nutzung von Restmülltonnen

Auf Antrag der Grundstückseigentümer können für benachbarte Grundstücke gemeinsame Restmüllbetonnen zugelassen werden.

Müllmarke

Bei Anmeldung eines Restmüllbehältnisses erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid eine selbstklebende Marke. Die Marke muss auf das Restmüllbehältnis aufgeklebt werden, da sie als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung dient.

Das ist Restmüll

  • Ausgehärtete Farben
  • Fotos
  • Glühbirnen
  • Gummi
  • Halogenlampen
  • Hausrat (nicht sperrig)
  • Hygienepapier
  • Kehricht
  • Knochen
  • Kohlenasche
  • Leder
  • Malerfolien
  • Putzlappen
  • Spielzeug
  • Staubsaugerbeutel
  • Stoffreste
  • Tapetenreste
  • Videokassetten
  • Windeln
  • Verbandsmaterial
  • Zigarettenasche und -kippen

An-, Um- und Abmeldung

Hier finden Sie die Formulare zum An-, Um- und Abmelden von Restmülltonnen.

Dokument wurde aus dem Bestellschein entfernt
Dokument wurde dem Bestellschein hinzugefügt
Anzahl wurde aktualisiert
Bitte geben Sie Zahl ein

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Externe Medien erlauben