
Nicht verwertbare Abfälle werden über die Restmülltonnen entsorgt.
Die Restmülltonnen werden 14-täglich geleert. Die Leerungstermine können Sie dem Abfuhrkalender entnehmen.
Die Restmülltonnen werden aus üblicher Entfernung aus den Grundstücken geholt und nach der Leerung wieder zurückgebracht. Bei weiterer Entfernung oder fehlender Zufahrtsmöglichkeit müssen die Restmüllbehälter am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr zur Leerung bereitgestellt werden.
Die Restmülltonnen müssen von den Grundstückseigentümern selbst beschafft und beim AWB angemeldet werden. Erhältlich sind die Tonnen bei Entsorgungsunternehmen, in Baumärkten und Haushaltswarengeschäften. Soweit eine Gefäßneuanschaffung erforderlich ist (Gefäßumstellung und Neuanschluss), muss der Restmüllbehälter der Euro-Norm (Griffhöhe mindestens 90 cm und fahrbar) entsprechen.
Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind folgende Restmüllbehälter zugelassen:
Ferner Großcontainer (Absetzmulden und Presscontainer) ab 7 m³ Füllraum, Mulden mit 3 m³ und 5,5 m³ Füllraum in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung des AWB.
Für jeden Bewohner oder sonstigen Überlassungspflichtigen muss soviel Restmüllbehältervolumen vorhanden sein, dass der 14-tägig regelmäßig anfallende Restmüll darin entsorgt werden kann.
Fällt ausnahmsweise mehr Restmüll an, als in die Restmülltonne passt, z. B. nach Renovierungsarbeiten, können Sie Restmüllsäcke des AWB zur Entsorgung verwenden (nur im Landkreis Fürstenfeldbruck). 100-Liter-Restmüllsäcke und 50-Liter-Restmüllsäcke sind auch an den großen Wertstoffhöfen, in der AWB Verwaltung, im Service-Center des Landratsamtes, bei den Gemeinden Gröbenzell, Moorenweis, Emmering, VG Grafrath und VG Mammendorf sowie in der Volksbank Raiffeisenbank FFB, Filiale Gernlinden, erhältlich.
Am Abfuhrtag können Sie den Restmüllsack neben Ihre Restmülltonne stellen. In der Gebühr ist die Abfuhr und Entsorgung des Mülls enthalten.
Aufgrund von Verletzungsgefahr dürfen keine spitzen oder scharfen Gegenstände in den Restmüllsäcken entsorgt werden. Verwenden Sie hierfür bitte unbedingt die Restmülltonne.
Auf Antrag der Grundstückseigentümer können für benachbarte Grundstücke gemeinsame Restmüllbetonnen zugelassen werden.
Bei Anmeldung eines Restmüllbehältnisses erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid eine selbstklebende Marke. Die Marke muss auf das Restmüllbehältnis aufgeklebt werden, da sie als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung dient.