Problemabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (z. B. aus Betrieben) können in Kleinmengen gegen Gebühr an den hier aufgeführten drei stationären Problemabfallsammelstellen abgeben werden.
max. zulässige Menge pro Anlieferung:
- max. 50 l bzw. kg pro Abfallart
- Gebindegröße max. 20 l
- max. 20 Kleingebinde
Jeder Betrieb kann insgesamt bis zu 500 kg Problemabfälle pro Jahr anliefern.
Gebühr für Problemabfälle
- Altöl
0,50 EUR pro angefangenem kg - Feuerlöscher
5,80 EUR pro Feuerlöscher - Kondensatoren
3,70 EUR pro angefangenem kg - Schwermetalle, Schwermetallverbindungen
10,20 EUR pro angefangenem kg - Sonstige Problemstoffe (Altfarben, Altlacke, Lösemittel, Fotochemikalien, Pflanzenschutzmittel, gefüllte Spraydosen, organische und anorganische Chemikalien, Aerosole, Tenside, Polyphosphate, Carbidverbindungen, Chlorkalk und Steinsalz etc.)
2,60 EUR pro angefangenem kg
Fallen in einem Betrieb pro Jahr mehr als 500 kg Problemabfälle an, können diese direkt bei der GSB mbH (Gesellschaft zu Entsorgung von Sondermüll mbH, München, Telefon: 089-3219940, Telefax: 089 / 324 10 85) angeliefert werden. Bitte rufen Sie vorher an und informieren Sie sich über die Anlieferungsmodalitäten. Sie können mit der Entsorgung natürlich auch eine Fachfirma beauftragen. Beachten Sie, dass in Bayern gefährliche Abfälle zur Beseitigung der GSB mbH überlassen werden müssen.
Problemabfälle sind in der Regel gefährliche Abfälle nach § 48 KrWG und Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)). Maßgebend für die Bezeichnungen und die Einstufung von Abfällen in der Europäischen Union ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV). Alle Abfallarten, die im EAV als gefährlich eingestuft sind, werden durch einen Stern (*) hinter der Abfallschlüsselnummer gekennzeichnet.
Gefährliche Abfälle aus dem Bau
Asbesthaltige Abfälle und Dämmmaterial (künstliche Mineralfasern - KMF) können bis zu einer Menge von 2 Tonnen im Jahr an der Bauschuttdeponie Jesenwang angeliefert werden. Beachten Sie bitte die Hinweise zu Entsorgung. Jede Anlieferung muss mit Begleitscheinen dokumentiert werden.
Fallen beim Abfallerzeuger pro Jahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle an, muss die Entsorgung über die Reststoffdeponie Jedenhofen im Landkreis Dachau erfolgen.
Bei gefährlichen Abfällen müssen Betriebe die Nachweisverordnung (NachwV) in Verbindung mit der Abfallverzeichnisverordnung(AVV) beachten: Gefährliche Abfälle müssen unter behördlicher Aufsicht entsorgt werden, in Bayern ist dafür das LfU in Kulmbach zuständig.
Problemabfallsammel-stellen
Fürstenfeldbruck
Großer Wertstoffhof,
Am Kugelfang 5
jeden Dienstag
14.00 - 18.00 Uhr
Germering
Großer Wertstoffhof,
Starnberger Weg 56
jeden Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Gröbenzell
Großer Wertstoffhof,
Olchinger Straße 63
jeden Mittwoch
14.00 - 19.00 Uhr