• Home
  • Presse
  • Satzungen
  • Ausschreibungen
  • Sanierung eines mit Asbestplatten gedeckten Dachs

Nachtspeicherheizgeräte

Schadstoffe in Nachtspeicherheizgeräten

Nachtspeicherheizgeräte mit Baujahr vor 1984 können Teile mit schwach gebundenem Asbest enthalten. Asbest wurde in verschiedenen Bauteilen verwendet, z. B. in der Bodenplatte als Kernsteinträger, als Dämm- und Dichtungsmaterial, in Rückwänden sowie in Kleinbauteilen. Grundsätzlich können Nachtspeicherheizgeräte – je nach Hersteller und Herstellungsdatum auch mit anderen Schadstoffen wie PCB, Chrom(VI) oder KMF belastet sein.

Demontage von Nachtspeicherheizgeräten durch Fachfirmen

Private Haushalte sollten nur zugelassene Fachfirmen (TRGS 519) mit dem Rückbau bzw. der Vor-Ort-Demontage asbesthaltiger Nachtspeicherheizgeräte beauftragen und die Geräte weder selber zerlegen noch abtransportieren. Auch von Nachtspeicherheizgeräten, die zwar asbestfrei sind, aber chromathaltige Speichersteine enthalten, geht eine erhebliche Gesundheitsgefahr aus. Die unsachgemäße Zerlegung der Geräte ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, wenn sich die gesundheitsschädlichen Asbestfasern bei Eigendemontage in der Wohnung verteilen sowie ebenso bei direktem Hautkontakt mit Speichersteinen, die krebserzeugende Chrom(VI)-Verbindungen bzw. wasserlösliche Chromatverbindungen enthalten. Fachfirmen transportieren auch schwere Nachtspeicherheizgeräte mit technischen Hilfsmitteln unzerlegt aus den Wohnungen. Das Abklemmen der Stromzufuhr muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.

Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz haben Besitzer von Altgeräten diese einer getrennten Erfassung zuzuführen.

Für den Abtransport der Nachtspeicherheizgeräte müssen die Geräte in reißfeste, transparente Folie eingepackt werden. Die Geräte dürfen nicht in Einzelteile zerlegt sein.

Nachtspeicherheizgeräte aus privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen, wie z. B. kleinen Handwerksbetrieben, Rechtsanwaltskanzleien oder Versicherungsbüros werden vom AWB an der Bauschuttdeponie Jesenwang kostenlos angenommen.

Vor der Anlieferung ist ein schriftlicher Antrag beim AWB zu stellen. Der AWB benötigt für die Genehmigung Angaben zum Transporteur und zur Anzahl bzw. Herkunft der Geräte.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Nachtspeicherheizgeräte aus sonstigen Herkunftsbereichen („gewerblich“) werden vom AWB nicht angenommen. Für Nachtspeicherheizgeräte, die vor dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der (Letzt-) Besitzer verantwortlich, d. h. er hat die Geräte auf eigene Kosten zu behandeln und zu entsorgen. Für Geräte, die danach in Verkehr gebracht wurden, müssen die Hersteller zumutbare Möglichkeiten zur Rückgabe schaffen und die Altgeräte entsorgen.

Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten

Hier können Sie den Antrag herunterladen.

Dokument wurde aus dem Bestellschein entfernt
Dokument wurde dem Bestellschein hinzugefügt
Anzahl wurde aktualisiert
Bitte geben Sie Zahl ein

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Externe Medien erlauben