
Aufgrund in der Vergangenheit durchgeführten Restmüllanalysen im Landkreis FFB wurde festgestellt, dass nach wie vor ein hoher Anteil an küchenstämmiger Bioabfälle im Restmüll vorhanden ist. Die Umstellung der aktuellen Sacksammlung auf eine landkreisweite Biotonne lässt die Steigerung der Erfassungsmengen von hochwertigen Bioabfällen erwarten (Beschluss Kreistag). Getrennt gesammelter Bioabfall kann sowohl in einer Biogasanlage zur Energiegewinnung oder in der Kompostierung verwertet werden. Das geplante Biotonnensystem richtet sich nach einem deutschlandweit bereits langjährig etablierten Konzept und nach den Vorgaben des Bundes im sog. Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 20 Abs. 2) ist das getrennte Sammeln des Bioabfalls für ganz Deutschland vorgesehen.
Die Tonne kostet keine extra Gebühren. Die Gebühr ist in der sog. Leistungsgebühr für die Restmülltonne enthalten. Auf dem Bescheid für Abfallentsorgungsgebühren wird/werden diese Tonne(n) getrennt von der Restmülltonne aufgelistet.
Ja. Es besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Nutzung der Biotonne. (sog. Anschluss- und Benutzungszwang)
Nein. Es besteht eine Getrennthaltungspflicht gem. § 3 Abs. 1 Gewerbeabfallverordnung, aber keine Überlassungspflicht gem. § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 2 AWS (= Bei Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten wird eine Eigenverwertung der Bioabfälle einer Eigenkompostierung gleichgestellt.)
Nein. Gastronomiebetriebe und Kantinen müssen weiterhin Essensabfälle über die gewerbliche Speiseresteentsorgung beseitigen.
Es werden keine anderen bzw. größere Behälter zur Verfügung gestellt. Dies begründet sich mit der Einhaltung von arbeitsschutzrechtlichen und abfuhrtechnischen (Überlastung der Hydraulik/Schüttung) Vorschriften, insbesondere der Vermeidung von Gewichtsüberschreitungen bei größeren Behältern. (Eine Vielzahl anderer, demografisch vergleichbarer Landkreise und Kommunen bietet eine ähnliche Auswahl an Tonnengrößen an, meist bis maximal 240-Liter-Behälter.)
Nein. Die Tonnengröße orientiert sich prinzipiell an der Hälfte des gestellten Restmüllbehältervolumens (2:1). Es sollten jedoch mindestens 20 % des Restmüllbehältervolumens als Biotonnenvolumen zur Verfügung stehen.
Es gibt die Möglichkeit einer gebührenpflichtigen Zubuchung (= zusätzliche Tonne oder Austausch in einen größeren Behälter – je nach Wunsch) von zusätzlichem Biotonnenvolumen
(0,54 € pro Liter/Jahr). D.h. konkret (Stand 2025)
Ja. Fällt auf einem Grundstück sehr wenig Biomüll an, ist eine gemeinsame Nutzung der Tonne mit einem direkt benachbarten Grundstückseigentümer möglich (analog Restmülltonne). Hier ist ein Antrag nötig und auf Nachfrage beim AWB erhältlich (§ 15 Abs. 1 Satz 9 AWS).
Es können auch mehrere bei-/aneinander liegende/angrenzende Grundstücke eine Tonnenzusammenlegung beantragen.
Nein. Nur die Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen sind gemäß der Abfallgebührensatzung berechtigt eine Tonne zu bestellen.
Bioabfalltonnen mit einem Volumen von 1,1 m³ können nach den vorliegenden Daten aufgrund des hohen Füllgewichts nicht entleert werden und der Verschleiß der Tonnen erhöht sich stark. Die bisher benutzten 1,1 m³ Sammelbehälter für Bioabfallsäcke waren nicht so schwer, da Bioabfall nur in Säcken eingegeben werden durfte. Der hierbei hohe Anteil an ungenutztem Volumen führte zu einem geringeren Gewicht. Des Weiteren wurde durch unseren Außendienst festgestellt, dass in vielen Fällen die 1,1 m³ Behälter nicht ganz befüllt wurden, weshalb es nicht zu den bekannten Problemen bei der Leerung kam. Ab 01.01.2025 darf der Biomüll auch lose in die Tonnen eingegeben werden, was zu einem höheren Gewicht der Tonnen führt. Auch umliegende Städte/Landkreise bieten aufgrund dieser Problematik keine 1,1 m³ Bioabfalltonnen an.
Die alten Bioabfallsammelbehälter können an allen großen Wertstoffhöfen des Landkreises sowie an der Bauschuttdeponie Jesenwang abgegeben werden. Größere Mengen müssen an der Bauschuttdeponie Jesenwang abgegeben werden.
Ein Entsorgungsunternehmen, mit dem der AWB einen Vertrag geschlossen hat.
Die Tonnen sind am Abfuhrtag bis 6 Uhr mit geschlossenem Deckel und gut sichtbar am Straßenrand bereitzustellen. (§ 15 Abs. 4 Satz 4 AWS).
Die Leerung erfolgt 14-täglich (§ 16 Abs. 1 Satz 1 AWS) und die Leerungstermine können Sie dem Abfuhrplan entnehmen.
Nein, die 14-tägige Leerung ist ein bewährtes deutschlandweites System. Der Filterdeckel soll Gerüche und Maden verhindern.
Es ist nicht erforderlich, diesen Sachverhalt zu melden, denn falls die Tonne im Zuge der Leerung nicht ganz leer geworden ist, ist zu berücksichtigen, dass
Der Bioabfall kann sowohl lose, als auch in Bioabfallsäcken in die Tonne eingegeben werden. Der AWB empfiehlt Papier-Beutel/Säcke. Sollten Kunststoffbeutel verwendet werden, ist es wichtig, dass die biologische Abbaubarkeit gegeben ist. (Papier)Tüten/Beutel aus dem Handel (z.B. Bäcker-/Metzgertüten), die einen Kunststoffanteil haben, können nicht verwenden werden.
Über den (Einzel-)Handel (z.B. Super-/Drogerie-/Baumarkt). Es gibt im Handel sowohl Papier-, als auch Biokunststoffbeutel. Bei der Verwendung von Kunststoffbeuteln ist es wichtig, dass die biologische Abbaubarkeit der Säcke gegeben ist. Der AWB empfiehlt Papier-Beutel/Säcke.
Nein, ab 01.01.2025 verlieren sämtliche Gutscheine ihre Gültigkeit (§ 14 Abs. 2 Satz 4 AWS) und können nicht mehr eingelöst werden.
Es müssen für die zugelassenen Biotonnen folgende Füllgewichte eingehalten werden.
Angaben zum maximalen Füllgewicht eines Abfallbehälters sind auch auf den Tonnen, direkt am vorderen Rand (nicht verdeckt vom Deckel) eingepresst nachzulesen.
Eine Biotonne, die zu schwer ist, bleibt ungeleert und versehen mit einer Beanstandungsnachricht stehen.
Sonderleerungen sind gem. § 4 Abs. 4 Satz 2 AbfGS möglich. Die Gebühr beträgt pro Leerung bei
einer Müllnormtonne mit 60 l Füllraum 32,40 €
einer Müllnormtonne mit 120 l Füllraum 64,80 €
einer Müllnormtonne mit 240l Füllraum 129,60 €.
In Ausnahmefällen ist es erlaubt, sich vom sog. Benutzungszwang der Biotonne befreien zu lassen. Hauseigentümer müssen in diesem Fall nachweisen können, dass sie in der Lage sind, alle anfallenden organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß und vor allem schadlos zu verwerten. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Gemäß § 14 Abs. 1 AWS:
Natürlich ist es auch möglich sowohl die Biotonne zu verwenden, als auch Eigenkompostierung durchzuführen. (In diesem Fall ist kein Antrag auf Befreiungsmöglichkeit zu stellen.)
Nein, die Gebühren sind gleich und eine Gebührenerstattung/-reduzierung ist nicht möglich.
Für die Reinigung und Pflege der Tonnen sind die Grundstückseigentümer (Anschlusspflichtigen) verantwortlich. Ob in Eigenregie oder über eine professionelle Tonnenreinigungsfirma – hier gibt es weder über die Art und Weise, noch über die Häufigkeit eine Vorgabe seitens des AWB. Eine automatische Reinigung bei jedem Leerungsvorgang oder ein Reinigungsservice mittels eines sog. Biotonnenwaschwagens/Spülmobils, kommt nicht im Landkreis FFB zum Einsatz.
Auf Nachfrage können vom AWB Adressen von professionellen Reinigungsfirmen genannt werden,
z.B.
Fa. Storch, Tel. 0821/729 39 00
Fa. Bittl Ruppert, Tel. 089/143 683-0
Fa. F & S Umwelt Technik DAH, Tel. 08131/906 167
RAQis Tonnenglanz, Tel. 08131/906 2040
Dienstleistungen Langer, Tel. 08092 24 70 23-0
Bei trocknem und warmem Wetter kann es ausreichen, die Biotonne nach der Leerung offen stehen zu lassen, damit sie austrocknen kann. Abfallrückstände können so ausgetrocknet ausgekehrt werden. Die Reinigung kann auch mit Wasser erfolgten. Sollte „einfach Wasser“ nicht ausreichen, wird ein Gemisch aus lauwarmem Wasser, Essig(essenz) und/oder etwas Spülmittel empfohlen. Nach der Reinigung sollte die Tonne gut und vollständig austrocknen, bevor sie neu befüllt wird.
Das Wasch-/Abwasser aus der Tonnenreinigung ist dem gemeindlichen Schmutzwasserkanal zuzuführen. Es ist zu vermeiden, dass es über öffentliche Flächen oder Regenwassereinlässe/-kanäle in den Untergrund und in das Grundwasser bzw. in ein Oberflächengewässer gelangt. Bei Reinigung der Biotonne mit Chemikalieneinsatz ist das Waschwasser vollständig aufzufangen und über die Kanalisation (Toilette) oder Kleinkläranlage zu entsorgen. Eine Einleitung in ein Oberflächengewässer oder über Straßengullys in unterirdische Versickerungsanlagen ist nicht erlaubt/unzulässig. Waschwasser ohne Reinigungsmittel/Chemikalieneinsatz darf auch über den eigenen/privaten begrünten Bereich über den belebten Oberboden (Wiese oder unter die Hecke) versickert werden. Die rechtliche Grundlage bildet hier das Wasserrecht (§ 5 und § 53 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. Art. 34 Bayerisches Wassergesetz).
Bleibt der Deckel der Tonne offen oder wird nicht dicht geschlossen, legen Fliegen ihre Eier direkt in der Tonne ab. Je nach Wärme und Feuchtigkeit, schlüpfen innerhalb weniger Tage Larven und die Tonne ist mit Maden befallen. Die Abfallwirtschaftssatzung regelt in § 15 Abs. 2, dass die Tonnen nur so befüllt werden, dass ihre Deckel noch gut schließen und eine spätere ordnungsgemäße Entleerung mit den technischen Einrichtungen der eingesetzten Sammelfahrzeuge möglich ist. Sie sind stets geschlossen zu halten (§ 15 Abs. 3 Satz 2 AWS). Hierdurch sollen auch Beschädigungen vermieden werden.
Zur angenehmeren Nutzung der Tonne wird im Deckel ein sog. Biofilter eingesetzt. Der Deckel besteht aus einem Biofiltermaterial aus Kokosfaser, welches mit Mikroorganismen und Enzymen versehen ist. Mikroorganismen und Enzyme im Filtermaterial bauen entstehende Faulgase in geruchsneutrale Luft um. Zusammen mit dem entstehenden Kondenswasser binden sie gesundheitsgefährdende Schimmelpilzsporen in der Tonne. Überschüssige Feuchtigkeit kann entweichen.
Es wird empfohlen, den Filter turnusmäßig alle zwei bis drei Jahre zu erneuern. Spätestens dann, wenn die Tonne bei geschlossenem Deckel stark riecht, wird der Wechsel empfohlen. Der benötigte Ersatzfilter muss selbst erworben und der Tausch selbst vorgenommen werden. D.h. ein Austausch erfolgt nicht durch den AWB. Eine Anleitung zum wechseln des Biofilters ist auf Nachfrage beim AWB erhältlich. Ein Verkauf erfolgt über die großen Wertstoffhöfe (10,70 €/Stück inkl. MwSt.).
Für gesunde Menschen besteht keine Gefahr. Durch diverse Hygieneinstitute, u. a. auch durch das Umweltbundesamt, wurde vielfach nachgewiesen, dass die Benutzung der Biotonne für einen gesunden Menschen unbedenklich ist. Gleiches trifft auch auf die Benutzung der Restmülltonnen zu, denn auch in diesen können sich Keime und/oder Pilzsporen bilden, wenn organische Abfälle darüber entsorgt werden. Für Menschen mit Asthma, Allergiker oder ähnlich sensibel reagierende Menschen kann es jedoch besser sein, nicht in Kontakt mit den Aerosolen zu kommen, die beim
Öffnen des Deckels einer Tonne kurzzeitig austreten können.
Es ist wichtig, die Filterkappe nach der Aktivierung des Filtermaterials korrekt zu arretieren, damit diese nicht beim Leerungsvorgang in das Müllfahrzeug fallen kann. Die Kappe rastet bei korrekter Bedienung hörbar ein.
Ja, eine Biotonne mit Bio-Filterdeckel ist völlig geruchsneutral und kann auch einen Indoor-Standort haben. Natürlich entweichen beim Öffnen des Deckels kurzzeitig Gerüche.
Ja, es kann zu Madenbefall kommen. Ist der Biomüll in der Biotonne, hat keine Fliege eine Chance, ihre Eier in der Biotonne abzulegen. Der Bio-Filterdeckel schließt die Tonne vollkommen (geruchs-)dicht ab. Sollten aber Speisereste längere Zeit unverschlossen beispielsweise nach dem Essen oder Grillen für Fliegen zugänglich sein, haben diese ihre Eier bereits abgelegt, bevor der Biomüll in die Biotonne gelangt. Wichtig ist es daher, bei der Vorsammlung darauf zu achten, Lebensmittelreste am besten sofort in einen Vorsortierer zur Vorsammlung zu geben, um die Eiablage zu verhindern. In jedem Fall vermindert der Bio-Filterdeckel den Madenbefall massiv, da Fliegen nicht die Möglichkeit bekommen, in die Biotonne selbst einzudringen. Arbeitet der Nutzer noch mit und sammelt den Biomüll im Haushalt schnell unzugänglich für Fliegen, bleibt die Tonne madenfrei.
Wichtiger Hinweis für Tierhalter und möglichen Madenbefall
Vor allem Hunde- und Katzenhalter haben des Öfteren trotz Bio-Filterdeckel Madenbefall in der Biotonne. Da Tiernahrung häufig längere Zeit offen in den Futternäpfen verweilt, haben Fliegen längst Eier abgelegt, bevor Reste entsorgt werden. Aus diesen Eiern schlüpfen natürlich auch trotz Bio-Filterdeckel Maden. Es ist daher ratsam, Futterreste mit viel Zeitungspapier einzuschlagen oder in einer kompostierbaren Papiertüte fest zu verschließen, damit die Maden zumindest nicht frei in der Tonne herumwandern können.
Ja, Wasser kann bei tagelangem Dauerregen in die Biotonne eindringen. Bei starkem Dauerregen kann Wasser durch die Luftlöcher des Filters in die Biotonne eindringen. Das Wasser in der Biotonne ist aber kein Problem. Selbst wenn sich einige 100 ml in der Biotonne im Extremfall sammeln sollten, ist das Wasser gänzlich unproblematisch. Biomüll hat selbst einen Feuchtigkeitsgehalt von 60 bis 80%. Auch in normalen Biotonnen kann sich daher literweise Wasser am Boden absetzen. Eine Biotonne mit Bio-Filterdeckel, der den Behälter geruchsdicht verschließt, staut immer Feuchtigkeit und Kondenswasser wird sich auch am Deckel bilden. Dies ist sogar positiv, da durch das feuchte Klima in einer Biotonne mit Bio-Filterdeckel Pilzsporen an den das organische Material gebunden und nicht beim Deckelaufschlag eingeatmet werden. Der Austrag an Schimmelpilzen entspricht bei einer Biotonne mit Bio-Filterdeckel der normalen Raumluft. Dies kommt vor allem Allergikern und Asthmatikern zugute. Tipps, den Biomüll möglichst trocken in die Tonne zu geben, beziehen sich immer auf eine Biotonne ohne Bio-Filterdeckel. So soll der Geruchsbildung zumindest entgegengewirkt werden. Benutzer der Biotonne des AWB müssen darauf nicht achten.
Ja, bei längeren Trockenperioden und Biomüll mit geringem Feuchtigkeitsgehalt kann der Filter austrocknen. Bei Biotonnen mit vielen feuchten Speiseresten zieht der Biofilter ausreichend Feuchtigkeit aus dem Inhalt selbst. Sollte der Filter austrocknen, erfolgt eine erneute Aktivierung mit ein wenig Wasser.
Nutzen Sie bitte zur Reinigung des Filterdeckels und vor allem der Dichtung keine aggressiven Reiniger, Desinfektionsmittel oder alkoholbasierte Reiniger (z.B. Glasreiniger u.a.). Diese können den Mikroorganismen im Filter schaden und die Gummidichtungen angreifen. Neutralreiniger oder selbst eine Reinigung mit einem Kärcher-Druckreiniger sind hingegen völlig unproblematisch.
Die Behälter sind mit einem elektronischen Chip (sog. Identsystem) ausgestattet (vergleichbar mit Wertstofftonne). Dieses System dient zur technischen Vereinfachung, denn ein verwaltungs- und ressourcenaufwändiges Müllmarkensystem ist somit nicht mehr notwendig.
Der Chip ist werksseitig an der Unterseite des vorderen Behälterrandes in eine bereits vorhandene Einbuchtung („Chipnest“) eingedrückt. Von oben ist der Chip nicht sichtbar.
An der Schüttung der Abfallsammelfahrzeuge ist ein Scanner integriert, der bei der Leerung die in dem Chip integrierte Identifikationsnummer ausliest und nach der Leerung an den AWB übermittelt. Im Datensatz des AWB ist zu jeder Chipnummer gespeichert:
• Transpondernummer/Behälternummer/ggf. Barcode
• Grundstück bzw. Behälterstandort (Straße/Hausnummer/Adresszusatz/Ort)
• Behälterart und -volumen
• Fraktion (Biotonne)
Das sog. Identsystem dient rein der verwaltungstechnischen Abwicklung. Der Chip kann weder den Inhalt, noch das Gewicht der Tonne, erfassen. Eine Verhaltenskontrolle erfolgt nicht.
Ja, das Müllfahrzeug kann anhand der Chipnummer erkennen, welche Tonne geleert werden darf und welche nicht. Verschwunden gemeldete Tonnen oder Tonnen ohne Chip werden nicht geleert.
Ausschließlich eine Identifikationsnummer (keine persönlichen Daten, Adresse, Kd.Nr. etc.). Die Zuordnung der Nummer im Identifikationsprogramm (c-ware) ermöglicht dann die Zuordnung zu o.g. Daten:
• Transpondernummer/Behälternummer/ggf. Barcode
• Grundstück bzw. Behälterstandort (Straße/Hausnummer/Adresszusatz/Ort)
• Behälterart und -volumen
• Fraktion (Biotonne)
Ja, die Verarbeitung sog. personenbezogener Daten erfolgt in diesem Fall gemäß Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (zu Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) Datenschutz-Grundverordnung) in Verbindung mit der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Fürstenfeldbruck.
Die Tonne wird nicht geleert.
Die Tonne ist braun und eine „AWB-Prägung“ (analog Papier-/Wertstofftonne) befindet sich darauf. Der Deckel beinhaltet einen Filter und eine Gummilippe. Die Tonnen müssen der sog. Euro-Norm (= Griffhöhe mindestens 90 cm und fahrbar) entsprechen, damit eine ordnungsgemäße Leerung mit den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (Arbeits- /Gesundheitsschutz) mittels der eingesetzten Entsorgungsfahrzeuge durchgeführt werden kann.
Die Tonnen werden mit einem Etikett gekennzeichnet. Dieses Etikett ist mit einer Behälternummer, der Anschrift des Objektes, dem Behältervolumen und einem Barcode bedruckt.
Nein, die Tonnen haben keine Möglichkeit der Verriegelung und ein Deckelschloss darf nicht angebracht werden.
Die Tonnen mit speziellem Filterdeckel sind Eigentum des Landkreises. Tonnen mit Schloss werden vom AWB nicht zur Verfügung gestellt. Bei der Anbringung eines Schlosses ist es erforderlich, dass der Deckel angebohrt wird. Durch die Bohrlöcher verliert der Filterdeckel seine Funktion / Wirksamkeit. Eine ggf. zurückgegebene Tonne mit Bohrlöchern kann der AWB nicht mehr weiterverwendet werden und ist wertlos.
Die Tonne ist Eigentum des AWB.
Bei z.B. einem Leerstand oder Abriss des Objektes, muss die Tonne zurückgegeben werden bzw. die Tonne wird vom AWB abgeholt. Die Tonne sollte zur Abholung gut sichtbar bereitgestellt werden und die Tonnen sind dem Landkreis gereinigt zu übergeben (§15 Abs. 3 Satz 4 AWS).
Nein, es werden nur Tonnen geleert, die vom AWB ausgegeben werden.
Wenn die Tonne defekt/kaputt/beschädigt ist, erfolgt ein gebührenfreier Austausch oder Reparatur durch den AWB. Dies gilt sowohl bei der Erstauslieferung, als auch im laufenden Gebrauch. Die Tonne sollte zur Abholung bzw. zum Austausch gut sichtbar bereitgestellt werden und die Tonnen sind dem Landkreis gereinigt zu übergeben (§15 Abs. 3 Satz 4 AWS).
Die Maße der Tonnen mit Bio-Filterdeckel sind wie folgt:
60 Liter Tonne: Höhe 940 mm Tiefe 542 mm Breite 445 mm
120 Liter Tonne Höhe 938 mm Tiefe 555 mm Breite 500 mm
240 Liter Tonne: Höhe 1069 mm Tiefe 729 mm Breite 582 mm
Das Biotonnensystems richtet sich nach einem deutschlandweiten bereits langjährig etablierten Konzept. Es muss (auf dem privaten Grundstück) Platz vorhanden sein/geschaffen werden.
Firma Sulo Deutschland GmbH.
Sämtliche organischen Abfälle aus privaten Haushalten. Hauptsächlich Küchen- und Speiseabfälle. Dazu gehören auch rohe und gekochte feste (nicht flüssige! d.h. keine Suppen/Soßen) Essens-/Fleischreste. (Gekochte Speiseabfälle gehören nicht auf den Kompost im Garten!) Auch Kleinmengen von nichtholzigen Gartenabfällen darf eingegeben werden.
Ja, benutztes Küchenpapier, aber auch Zellstofftaschentücher, sowie Servietten, können im Biomüll entsorgt werden.
Plastik und andere nicht kompostierbare Stoffe gehören nicht in die Biotonne. Auch keine verpackten und überlagerten Lebensmittel. Keine Medikamente, Zigarettenstummel, Spritz-/Düngemittel. Sollten die Müllwerker bei der Tonnenkontrolle solche Materialien feststellen, bleiben die Tonnen mit entsprechendem Hinweis ungeleert stehen.
Nein, da grds. eine sog. Trennpflicht besteht und leider kann dann keine Verwertung zur z.B. Bioenergie mehr stattfinden.