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Bauschuttdeponie Jesenwang

Der AWB betreibt in der Gemeinde Jesenwang eine Bauschuttdeponie mit Bauschuttsortieranlage.

Bitte beachten: An der Bauschuttdeponie Jesenwang dürfen nur Abfälle angeliefert werden, die im Landkreisgebiet Fürstenfeldbruck angefallen sind.

Am Deponiegelände können die im Folgenden genannten Abfallfraktionen angeliefert werden. Beachten Sie, dass die Anlieferungen gebührenpflichtig sind. Gartenabfälle aus privaten Haushalten werden bis zu einer Menge von 220 Kilogramm kostenlos angenommen.

Folgende Abfälle werden an der Bauschuttdeponie Jesenwang angenommen:

  • Inerte Abfälle
    • Bauschutt
    • Keramik, Fliesen
    • Leichtbeton
    • Erdaushub (nur Kleinmengen < 2 m³)
    • Gipsabfälle
  • Baustellenabfälle
    • Flachglas
    • Flachglas mit Rahmen
    • Altholz (Kategorie I bis IV)
    • Nicht verwertbare brennbare Abfälle
    • Nicht verwertbare nicht brennbare Abfälle
  • Organische Abfälle
    • Gartenabfälle
    • Bioabfälle
  • Elektroaltgeräte aus Gewerbebetrieben
    • Grundsätzlich können kleingewerbliche Nutzer Elektroaltgeräte gleicher Art wie sie bei privaten Haushalten anfallen, kostenlos an den großen Wertstoffhöfen abgeben. Auch Händler können von privaten Haushalten freiwillig zurückgenommene Altgeräte anliefern.
    • Bei einer Menge ab 20 Stück der Gerätegruppen 1 bis 3 können die Altgeräte nur nach telefonischer Voranmeldung unter (08146) 94 53 17 an der Bauschuttdeponie Jesenwang angeliefert werden.
    • Für Geräte aus dem rein gewerblichen Bereich (z. B. ortsfeste industrielle Großwerkzeuge) gelten abweichende Regelungen.
  • Gefährliche Abfälle
    • Dämmmaterial (künstliche Mineralfasern- KMF)
      AVV-Schlüssel: 17 06 03 *
      Bei Kleinmengen KMF bis 500 Liter ist es ausreichend die Abfälle in transparenten Kunststoffsäcken verpackt anzuliefern. Bei einer Menge über 500 Liter müssen die KMF-Abfälle in reißfeste und staubdichte Gewebesäcke verpackt sein. Diese KMF-Gewebesäcke sind an der Bauschuttdeponie Jesenwang, an den großen Wertstoffhöfen in Fürstenfeldbruck, Germering (Starnberger Weg), Gröbenzell und Mammendorf erhältlich.
    • asbesthaltige Baustoffe
      AVV-Schlüssel: 17 06 05 *
      Asbesthaltige Baustoffe sind verpackt in Big-Bags anzuliefern. Big-Bags sind an der Bauschuttdeponie Jesenwang, an den großen Wertstoffhöfen in Fürstenfeldbruck, Germering (Starnberger Weg), Gröbenzell und Mammendorf erhältlich.

Hinweise zur Entsorgung gefährlicher Abfälle:

  • Bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle sind die Nachweispflichten gemäß der Nachweisverordnung (NachwV) zu beachten. Die Nachweispflichten gelten nicht für private Haushalte.
  • Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen über die Bauschuttdeponie Jesenwang ist nur möglich, wenn beim Abfallerzeuger pro Jahr weniger als insgesamt 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen. Der Verbleib der Abfälle muss mit Übernahmescheinen belegt werden.
  • Fallen beim Abfallerzeuger pro Jahr mehr als 2 Tonnen asbesthaltige Baustoffe an, muss die Entsorgung über die Reststoffdeponie Jedenhofen im Landkreis Dachau erfolgen. Vor der Anlieferung ist ein Entsorgungsnachweisverfahren durchzuführen. Der Entsorgungsnachweis für gefährliche Abfälle (EN Entsorgungsnachweis / SN Sammelentsorgungsnachweis) ist entsprechend dem elektronischen Nachweisverfahren (eANV) zu erstellen und bedarf der elektronischen Zustimmung durch das GfA in Olching und einer behördlichen Bestätigung durch das LfU in Kulmbach. Für die Anlieferung ist ein elektronischer Begleitschein erforderlich.
  • Bei der Entsorgung von KMF gewerblicher Herkunft von mehr als zwei Tonnen pro Kalenderjahr ist ebenfalls gemäß der Nachweisverordnung ein Entsorgungsnachweis für gefährliche Abfälle entsprechend dem elektronischen Nachweisverfahren (eANV) zu erstellen. Die betroffenen Firmen müssen die KMF-Abfälle in zugelassenen Gewebesäcken (max. 1 m³ Volumen) direkt an der vom Landkreis benannten Übergabestelle, wo die Abfälle verpresst werden, anliefern.
  • Das Sammeln und Befördern gefährlicher Abfälle ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in der  Anzeige- und Erlaubnisverordnung  (AbfAEV)  detailliert geregelt. Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat 24, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck.

Adresse

an der Staatsstr. 2054, Jesenwang

Öffnungszeiten

  • Montag - Freitag:
    7.00 - 17.00 Uhr
  • Samstag:
    8.30 - 12.30 Uhr
    (keine Annahme von Big-Bags möglich)

Hier finden Sie unsere Broschüre Bauschuttdeponie Jesenwang“.

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