Gebühren Bauschuttdeponie Jesenwang

Gebühren Bauschuttdeponie Jesenwang

Gebühren

  • Für die Feststellung des Fahrzeuggesamtgewichts ist das Eingangsgewicht maßgeblich.
  • Sofern bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t, von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t oder von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t keine gesonderte Gebühr ausgewiesen ist, beträgt die Gebühr pauschal 5,00 EUR pro angelieferter Fraktion.
  • Ergibt die Berechnung der Anlieferungsgebühr einen geringeren Betrag als 5,00 EUR so beträgt die Mindestgebühr 5,00 EUR pro angelieferter Fraktion.
  • Unter nicht recyclingbarem mineralischen Bauschutt wird Folgendes verstanden: Sand, Baustellenkehrricht, Zement-Verputzreste, Bims
  • Unter nicht verwertbaren, nicht brennbaren Abfällen – geeignet zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse 0 werden insbesondere folgende Abfälle verstanden: Keramik, Fliesen, Glasbausteine, Drahtglas, asbestfreie Zementplatten, Putz.
  • Bei der Anlieferung von Mineralfasern in einer zugelassenen Verpackung wird eine Freimenge von 15 Liter pro Tag gewährt.
  • Für die Einstufung des angelieferten Materials wird das darin enthaltene Material, für das die höchste Gebühr festgesetzt ist, zur Gebührenfestsetzung herangezogen.
  • Die Gebühr für das Wiederaufladen von angeliefertem Material beträgt 25,00 EUR.
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