bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
5,00 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
8,85 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
17,70 €
Betonteile mit Armierung (z.B. Masten, Säulen, Spaltenböden)
Betonteile mit Armierung (z.B. Masten, Säulen, Spaltenböden) 80,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
6,00 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
12,00 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
24,00 €
Bauschutt (Beton, Ziegel gemischt)
Bauschutt (Beton, Ziegel gemischt) 90,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
6,75 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
13,50 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
27,00 €
Mineralfaser in einer zugelassenen Verpackung
Mineralfaser in einer zugelassenen Verpackung 373,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
27,98 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
55,95 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
111,90 €
nicht verwertbare, nicht brennbare Abfälle - geeignet zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse 0
nicht verwertbare, nicht brennbare Abfälle - geeignet zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse 0 50,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
5,00 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
7,50 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
15,00 €
Asbest in einer zugelassenen Verpackung
Asbest in einer zugelassenen Verpackung 232,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
17,40 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
34,80 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
69,60 €
Flachglas
Flachglas 45,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
5,00 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
6,75 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
13,50 €
Flachglas mit Rahmen
Flachglas mit Rahmen 140,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
10,50 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
21,00 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
42,00 €
Erdaushub
Erdaushub 50,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
5,00 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
7,50 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
15,00 €
Straßenaufbruch, nicht teerhaltig
Straßenaufbruch, nicht teerhaltig 50,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
5,00 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
7,50 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
15,00 €
Straßenaufbruch, teerhaltig
Straßenaufbruch, teerhaltig 232,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
17,40 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von > 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
34,80 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von > 30 t beträgt die Gebühr pauschal
69,60 €
Altholz, Kategorie I bis III
Altholz, Kategorie I bis III 74,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
5,55 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
11,10 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
22,20 €
nicht verwertbare, nicht brennbare Abfälle - geeignet zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse 2 - inkl. Transport
nicht verwertbare, nicht brennbare Abfälle - geeignet zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse 2 - inkl. Transport 232,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
17,40 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
34,80 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
69,60 €
nicht verwertbare, brennbare Abfälle inkl. Transport zur MVA Geiselbullach
nicht verwertbare, brennbare Abfälle inkl. Transport zur MVA Geiselbullach 245,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
18,38 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
36,75 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
73,50 €
Bioabfälle
Bioabfälle 120,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
9,00 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
18,00 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
36,00 €
Dachpappe
Dachpappe 414,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
31,05 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
62,10 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
124,20 €
Gipsabfälle
Gipsabfälle 94,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
7,05 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
14,10 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
28,20 €
Leicht- bzw. Porenbeton (z.B. Ytong)
Leicht- bzw. Porenbeton (z.B. Ytong) 86,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
6,45 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
12,90 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
25,80 €
HBCDD-haltige Abfälle aus privaten Haushalten
HBCDD-haltige Abfälle aus privaten Haushalten 1.666,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
124,95 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
249,90 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t beträgt die Gebühr pauschal
499,80 €
Gartenabfälle aus privaten Haushalten, die 220 kg täglich überschreiten
Gartenabfälle aus privaten Haushalten, die 220 kg täglich überschreiten 50,00 EUR/t
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von > 30 t beträgt die Gebühr pauschal
15,00 EUR
Gartenabfälle aus anderen Herkunftsbereichen
Gartenabfälle aus anderen Herkunftsbereichen 50,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
5,00 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von > 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
7,50 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von > 30 t beträgt die Gebühr pauschal
15,00 €
Keramik- und Fliesenabfälle
Keramik- und Fliesenabfälle 103,00 € pro t
bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t beträgt die Gebühr pauschal
7,73 €
bei Anlieferungen von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von > 5 t und < 30 t beträgt die Gebühr pauschal
15,45 €
bei Anlieferungen von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von > 30 t beträgt die Gebühr pauschal
30,90 €
Für die Feststellung des Fahrzeuggesamtgewichts ist das Eingangsgewicht maßgeblich.
Sofern bei Anlieferungen von < 100 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von < 5 t, von < 200 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 5 t und < 30 t oder von < 400 kg und einem Fahrzeuggesamtgewicht von ≥ 30 t keine gesonderte Gebühr ausgewiesen ist, beträgt die Gebühr pauschal 5,00 EUR pro angelieferter Fraktion.
Ergibt die Berechnung der Anlieferungsgebühr einen geringeren Betrag als 5,00 EUR so beträgt die Mindestgebühr 5,00 EUR pro angelieferter Fraktion.
Unter nicht recyclingbarem mineralischen Bauschutt wird Folgendes verstanden: Sand, Baustellenkehrricht, Zement-Verputzreste, Bims
Unter nicht verwertbaren, nicht brennbaren Abfällen – geeignet zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse 0 werden insbesondere folgende Abfälle verstanden: Keramik, Fliesen, Glasbausteine, Drahtglas, asbestfreie Zementplatten, Putz.
Bei der Anlieferung von Mineralfasern in einer zugelassenen Verpackung wird eine Freimenge von 15 Liter pro Tag gewährt.
Für die Einstufung des angelieferten Materials wird das darin enthaltene Material, für das die höchste Gebühr festgesetzt ist, zur Gebührenfestsetzung herangezogen.
Die Gebühr für das Wiederaufladen von angeliefertem Material beträgt 25,00 EUR.
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