
Gebühr für die Abholung von brennbarem Sperrmüll oder von haushaltsüblichen gebrauchsfähigen Gegenständen für die Wertstoffbörse (maximal 2 m³)
Gebühr für die Abholung von sperrigem Metallschrott (haushaltsübliche Mengen)
Gebühr für die Abholung von Elektrogroßgeräten