Private Haushalte können Problemmüll in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an den stationären Problemmüllsammelstellen und am Schadstoffmobil abgeben.
Maximal zulässige Menge pro Anlieferung:
- max. 50 l bzw. kg pro Abfallart
- Gebindegröße max. 20 l
- max. 20 Kleingebinde
Betriebe und sonstige Einrichtungen können Problemabfälle gegen Gebühr an den stationären Sammelstellen abgeben. Nähere Informationen für die Entsorgung von Problemmüll aus Betrieben und sonstigen Einrichtungen erhalten Sie hier.
Das ist Problemmüll
Abfallart | Erläuterung |
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Abbeizmittel | |
Akkumulatoren | Rundzellen, Knopfzellen (keine Autobatterien) |
Batterien | Rundzellen, Knopfzellen (keine Autobatterien) |
Bleihaltige Abfälle | bleihaltiges Lametta, bleihaltige Stanniolkapseln, Bleischnüre von Vorhängen, Bleimennige |
Bremsflüssigkeit | |
Chemikalien | |
Desinfektionsmittel | |
Düngemittel | |
Energiesparlampen | nur Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren Glühbirnen und Halogenlampen können in die Restmülltonne gegeben werden. LED-Lampen geben Sie bitte am großen Wertstoffhof ab. |
Entkalkungsmittel | |
Fette | Technische Fette und Öle |
Fotochemikalien | Entwickler und Fixierer |
Frostschutzmittel | |
Gifte | Gifte und Laborchemikalien |
Holzschutzmittel | |
Klebstoffe | nur flüssige Klebstoffe Ausgehärtete Klebstoffe können über die Restmülltonne entsorgt werden |
Kondensatoren | PCB-haltige Kondensatoren |
Lacke | nur flüssige und pastöse Lacke, keine Dispersionfarben Eingetrocknete Lackreste können über die Restmülltonne entsorgt werden. |
Laugen | |
Lösungsmittel | Fleckentferner, Reinigungsbenzin, Terpentinersatz |
Medikamente | |
Ölhaltige Abfälle | Ölfilter, Ölbinder, ölgetränkte Lappen |
Pflanzenschutzmittel | |
Quecksilberhaltige Abfälle | Thermometer, Schalter |
Reinigungsmittel | Abflussreiniger, Backofenreiniger etc. |
Säuren | |
Schädlingsbekämpfungsmittel | |
Spraydosen | nur Spraydosen mit Restinhalt Entleerte Spraydosen können über die Weißblech-Container entsorgt werden. |
Wichtige Hinweise:
- Altöl
Für Altöl besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, d. h. Geschäfte und Tankstellen müssen gegen Vorlage der Kaufquittung Altöl zurücknehmen.Außerdem können beim Kauf von Motoren- und Getriebeöl gebrauchte Öle bis zur gekauften Menge kostenlos beim Handel zurückgegeben werden.
Alternativ können Sie Altöl an den großen Wertstoffhöfen in Fürstenfeldbruck, Germering/Starnberger Weg und Gröbenzell gegen Zahlung einer Gebühr von 0,50 EUR pro angefangenem Kilogramm abgeben. - Feuerlöscher und Druckgasflaschen
Druckgasflaschen sind von der Entsorgung durch den AWB ausgeschlossen.
Feuerlöscher können Sie jedoch an den großen Wertstoffhöfen in Fürstenfeldbruck, Germering/Starnberger Weg und Gröbenzell gegen Zahlung einer Gebühr von 5,80 EUR pro Stück abgeben. - Dispersionsfarben
Dispersionsfarben sind Wandfarben auf reiner Wasserbasis oder mit einem sehr geringen Anteil an Lösungsmitteln. Eingetrocknete Dispersionsfarben können Sie über die Restmülltonne entsorgen. Flüssige Dispersionsfarben werden an allen großen Wertstoffhöfen angenommen. - Eingetrocknete Lack- und Farbreste
Eingetrocknete Lack- und Farbreste sind keine gefährlichen Abfälle und können im Behälter in die Restmülltonne gegeben werden.
Stationäre Problemmüllsammelstellen
- Fürstenfeldbruck
Großer Wertstoffhof,
Am Kugelfang 5
Dienstag: 14.00 - 18.00 Uhr - Germering
Großer Wertstoffhof, Starnberger Weg 56
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr - Gröbenzell
Großer Wertstoffhof, Olchinger Straße 63
Mittwoch: 14.00 - 19.00 Uhr
Den nächsten Sammeltermin des Schadstoffmobils an Ihrem Wohnort finden Sie im Abfuhrkalender.
Hier finden Sie den Flyer mit allen Sammelterminen für die Problemmüllsammlung 2023.