Problemmüllsammlung

Problemmüllsammlung

Private Haushalte können Problemmüll in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an den stationären Problemmüllsammelstellen und am Schadstoffmobil abgeben.

Maximal zulässige Menge pro Anlieferung:
- max. 50 l bzw. kg pro Abfallart
- Gebindegröße max. 20 l
- max. 20 Kleingebinde

Betriebe und sonstige Einrichtungen können Problemabfälle gegen Gebühr an den stationären Sammelstellen abgeben. Nähere Informationen für die Entsorgung von Problemmüll aus Betrieben und sonstigen Einrichtungen erhalten Sie hier.

Das ist Problemmüll

AbfallartErläuterung
Abbeizmittel 
AkkumulatorenRundzellen, Knopfzellen (keine Autobatterien)
BatterienRundzellen, Knopfzellen (keine Autobatterien)
Bleihaltige Abfällebleihaltiges Lametta, bleihaltige Stanniolkapseln, Bleischnüre von Vorhängen, Bleimennige
Bremsflüssigkeit 
Chemikalien 
Desinfektionsmittel 
Düngemittel 
Energiesparlampennur Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren

Glühbirnen und Halogenlampen können in die Restmülltonne gegeben werden. LED-Lampen geben Sie bitte am großen Wertstoffhof ab.
Entkalkungsmittel 
FetteTechnische Fette und Öle
FotochemikalienEntwickler und Fixierer
Frostschutzmittel 
GifteGifte und Laborchemikalien
Holzschutzmittel 
Klebstoffenur flüssige Klebstoffe

Ausgehärtete Klebstoffe können über die Restmülltonne entsorgt werden
KondensatorenPCB-haltige Kondensatoren
Lackenur flüssige und pastöse Lacke, keine Dispersionfarben

Eingetrocknete Lackreste können über die Restmülltonne entsorgt werden.
Laugen 
LösungsmittelFleckentferner, Reinigungsbenzin, Terpentinersatz
Medikamente 
Ölhaltige AbfälleÖlfilter, Ölbinder, ölgetränkte Lappen
Pflanzenschutzmittel 
Quecksilberhaltige AbfälleThermometer, Schalter
ReinigungsmittelAbflussreiniger, Backofenreiniger etc.
Säuren 
Schädlingsbekämpfungsmittel 
Spraydosennur Spraydosen mit Restinhalt

Entleerte Spraydosen können über die Weißblech-Container entsorgt werden.

Wichtige Hinweise (keine Annahme über die Problemmüllsammelstellen):

  • Altöl
    Für Altöl besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, d. h. Geschäfte und Tankstellen müssen gegen Vorlage der Kaufquittung Altöl zurücknehmen.Außerdem können beim Kauf von Motoren- und Getriebeöl gebrauchte Öle bis zur gekauften Menge kostenlos beim Handel zurückgegeben werden.
    Alternativ können Sie Altöl an den großen Wertstoffhöfen in Fürstenfeldbruck, Germering/Starnberger Weg und Gröbenzell gegen Zahlung einer Gebühr von 0,90 EUR pro angefangenem Kilogramm abgeben.
  • Feuerlöscher und Druckgasflaschen
    Druckgasflaschen sind von der Entsorgung durch den AWB ausgeschlossen.
    Feuerlöscher können Sie jedoch an den großen Wertstoffhöfen in Fürstenfeldbruck, Germering/Starnberger Weg und Gröbenzell gegen Zahlung einer Gebühr von 15,00 EUR pro Stück abgeben.
  • Dispersionsfarben
    Dispersionsfarben sind Wandfarben auf reiner Wasserbasis oder mit einem sehr geringen Anteil an Lösungsmitteln. Eingetrocknete Dispersionsfarben können Sie über die Restmülltonne entsorgen. Flüssige Dispersionsfarben werden an allen großen Wertstoffhöfen angenommen.
  • Eingetrocknete Lack- und Farbreste
    Eingetrocknete Lack- und Farbreste sind keine gefährlichen Abfälle und können im Behälter in die Restmülltonne gegeben werden.
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