Bei der Wertstofftonne handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Extra-Service. Es besteht keine Verpflichtung eine Wertstofftonne anzumelden. Die Wertstoffe können auch über die großen Wertstoffhöfe entsorgt werden.
Der AWB stellt die Behälter zur Verfügung. Die Behälter sind mit einem elektronischen Chip (Identsystem) ausgestattet. Regelungen im Einzelfall zum maximalen Behältervolumen bleiben vorbehalten.
Die Wertstofftonnen können von den Grundstückseigentümern oder einer beauftragten Hausverwaltung angemeldet werden.
Leerung der Wertstofftonnen
Die Wertstofftonnen werden alle 4 Wochen geleert.
Bitte stellen Sie die Wertstofftonnen am Leerungstag bis 6 Uhr möglichst sichtbar so auf, dass sie aus einer maximalen Entfernung von 10 Metern von der öffentlich befahrbaren Verkehrsfläche aus auf kürzesten, gut begehbaren und für Großbehälter befahrbaren Wegen aus den Grundstücken abgeholt, entleert und zurückgebracht werden können.
Kann ein Grundstück nicht unmittelbar vom Sammelfahrzeug angefahren werden, müssen die Wertstofftonnen am Abfuhrtag bis 6 Uhr an einer vom Sammelfahrzeug befahrbaren öffentlichen Straße bereit gestellt werden.
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