Der Kreistag hat beschlossen, zum 01.01.2025 die Bioabfallsammlung von der aktuellen Sacksammlung auf eine landkreisweite Biotonne umzustellen.
Die Leerungstermine können Sie dem Abfuhrkalender entnehmen.
Die Biotonnen werden vom Landkreis Fürstenfeldbruck zur Verfügung gestellt. Die Behälter sind mit einem elektronischen Chip (Identsystem) ausgestattet.
Die Gebühr wird in der Leistungsgebühr für die Restmülltonne enthalten sein.
Größen und Größenzuordnung
Der AWB hat im Frühjahr 2024 eine Abfrage zum benötigten Biotonnenvolumen an die Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen versendet. Die Auslieferung der Biotonnen erfolgt im Herbst/Winter 2024.
Folgende Größen werden zur Verfügung stehen:
- 60-Liter-Tonne
- 120-Liter-Tonne
- 240-Liter-Tonne
Welche Tonnengröße Sie erhalten, orientiert sich prinzipiell an der Hälfte des gestellten Restmüllbehältervolumens (2:1):
Zuordnung der Tonnengrößen | |||
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Restmüllvolumen | Biotonnenvolumen | ||
40 l |
60 l | ||
60/70 l | |||
80/90 l | |||
110/120 l | |||
240 l | 120 l | ||
660 l | 240 l und 120 l | ||
770 l | 2 x 240 l | ||
1,1 m³ | 2 x 240 l und 1 x 120 l | ||
2,5 m³ | 5 x 240 l und 1 x 60 l | ||
5,0 m³ | 10 x 240 l und 1 x 120 l |
Es sollten jedoch mindestens 20 % des Restmüllbehältervolumens als Biotonnenvolumen zur Verfügung stehen.
Sofern das zugeordnete Biotonnenvolumen nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit einer gebührenpflichtigen Zubuchung von zusätzlichem Tonnenvolumen. Dies kann bereits bei der o.g. Abfrage angegeben oder jederzeit im Nachgang geändert werden.
Zusätzliches Biotonnenvolumen (0,54 € pro Liter/Jahr):
- 60-Liter 32,40 €
- 120-Liter 64,80 €
- 240-Liter 129,60 €
Maße
Die Maße der Tonnen mit Bio-Filterdeckel sind wie folgt:
60 Liter Tonne: Höhe 940 mm Tiefe 542 mm Breite 445 mm
120 Liter Tonne Höhe 938 mm Tiefe 555 mm Breite 500 mm
240 Liter Tonne: Höhe 1069 mm Tiefe 729 mm Breite 582 mm
Gemeinsame Nutzung von Biotonnen
Eine gemeinsame Nutzung der Biotonne mit einem direkt benachbarten Grundstückseigentümer ist möglich. Bitte beachten Sie, dass diese Tonnenzusammenlegung nach Antragstellung durch den AWB genehmigt werden muss. Bei Bedarf ist ein entsprechendes Formular über unsere Homepage oder direkt bei uns erhältlich.
Eigenkompostierung
Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Nutzung der Biotonne. Es wird jedoch eine Befreiungsmöglichkeit für Haushalte mit Eigenkompostierung geben. Hierfür muss ein Antrag zur Befreiung von den Grundstückseigentümern ausgefüllt werden. Die Abfallgebühr reduziert sich durch die Eigenkompostierung nicht.
Die Bioabfallsammlung stellt jedoch eine ideale Ergänzung zur Eigenkompostierung dar, da auch Speiseabfälle, Fleisch- und Fischreste sowie verdorbene Lebensmittel, die nicht auf den heimischen Komposthaufen gehören, hochwertig verwertet werden.
Somit wird ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Leerung der Biotonne
- Die Leerung wird 14-täglich erfolgen. Die Leerungstermine können Sie dem Abfuhrkalender entnehmen.
- Bitte stellen Sie die Biotonnen am Leerungstag bis 6 Uhr am Straßenrand bereit.
In anderen Kommunen hat sich der Einsatz eines speziellen Biofilterdeckels bewährt, um eine 14-tägliche Leerung und angenehmere Nutzung zu ermöglichen. Daher werden auch im Landkreis Fürstenfeldbruck die Biotonnen mit diesem Bio-Filterdeckel ausgestattet.
Befüllung
Wie bisher, werden über die Biotonne hauptsächlich Küchen- und Speiseabfälle gesammelt. Die Entsorgung von Gartenabfällen (insbesondere holzige) findet weiterhin über die Gartenabfallsammlung statt. Kleinmengen von nichtholzigen Gartenabfällen können in die Biotonne gegeben werden.
Die Tonnen können sowohl lose als auch mit Bioabfallsäcken befüllt werden. Wichtig ist, dass die biologische Abbaubarkeit der Säcke gegeben ist. Bioabfallsäcke sind nur mehr über den Handel erhältlich, da der AWB ab dem 01.01.2025 keine Säcke mehr zur Verfügung stellt.
Das gehört in die Biotonne
- Küchenabfälle
- Obstabfälle (auch von Zitrusfrüchten)
- Gemüse- und Salatabfälle
- Nussschalen, Eierschalen
- Kaffeesatz und Kaffeefilter
- Teefilter und Teebeutel
- Brot- und Backwarenreste
- gekochte Essensreste (fest)
- Fleischreste, Knochen
- Fischreste
- Verdorbene Lebensmittel
- Schnittblumen
- Topfpflanzen
- Fallobst
- Kleinmengen Grasschnitt, Laub
Das bitte nicht
- flüssige Abfälle
- Staubsaugerbeutel
- Kehricht
- Zigarettenkippen
- Hygieneartikel
- Windeln
- Katzenstreu, Kleintierstreu
- Holzkohle
- Asche
- Verpackungen
- Biologisch abbaubare Produkte mit Norm EN 13432 (z.B.: Kaffeekapseln, Einweggeschirr, Reinigungstücher, etc.)
Information
Hier können Sie den Flyer "Informationen zur Biotonne ab 01.01.2025" herunterladen.