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Windelzuschuss

Wer erhält den Zuschuss?

  • Der AWB gewährt den Zuschuss für Kinder in den ersten drei Lebensjahren, die bei Antragstellung mit Hauptwohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck gemeldet sind.
  • Dauerhaft inkontinente Personen, welche bei Antragstellung mit Hauptwohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck gemeldet sind und wohnen.

Was wird bezuschusst?

Bezuschusst wird eine Grundausstattung für Mehrwegwickelsysteme, wie:

  • Stoffwindeln
  • Moltoneinlagen
  • Windelhosen für Stoffwindeln

Bitte beachten:
Verbrauchsmaterialien wie Windelvlies und Waschmittel oder laufende Kosten wie
Windeldienste werden nicht bezuschusst.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss wird einmalig gewährt und beträgt die Hälfte des Kaufpreises, jedoch maximal 75,00 Euro. Private Quittungen werden nicht anerkannt.

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