
Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises sind die Grundstücksegentümer/innen im Kreisgebiet verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises anzuschließen.
Die Restmüllbehälter sind von den Grundstückseigentümern/innen zu beschaffen. Erhältlich sind die Tonnen u. a. in Baumärkten und Haushaltswarengeschäften. Hier erfahren Sie welche Restmüllbehälter Landkreis Fürstenfeldbruck zugelassen sind, wie häufig diese geleert werden und welches Mindestvolumen vorgeschrieben ist.
Bei Anmeldung eines Restmüllbehälters erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid eine selbstklebende Marke. Die Marke muss auf das Restmüllbehältnis aufgeklebt werden, da sie als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung dient.
Die Anmeldung oder Abmeldung von Restmülltonnen kann nur durch die Grundstückseigentümer oder eine beauftragte Hausverwaltung erfolgen. Hier können Sie die Formulare herunterladen.
Die Gebührenbescheide werden einmal im Jahr oder anlässlich einer Anmeldung oder Änderung verschickt.
SEPA-Lastschriftmandate für die Abfallgebühr sind schriftlich zu erteilen. Es kann zwischen einer halbjährlichen und einer jährlichen Zahlungsweise gewählt werden. Abbuchungen vom Konto des Mieters oder des Pächters sind nicht möglich (Formular).
Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Nutzung der Biotonne. Es gibt jedoch eine Befreiungsmöglichkeit für Haushalte mit Eigenkompostierung. Hierfür muss ein Antrag zur Befreiung von den Grundstückseigentümern ausgefüllt werden. Die Abfallgebühr reduziert sich durch die Eigenkompostierung nicht.
Die Bioabfallsammlung stellt jedoch eine ideale Ergänzung zur Eigenkompostierung dar, da auch Speiseabfälle, Fleisch- und Fischreste sowie verdorbene Lebensmittel, die nicht auf den heimischen Komposthaufen gehören, hochwertig verwertet werden.