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Allgemeine Hinweise

Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises sind die Grundstücksegentümer/innen im Kreisgebiet verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises anzuschließen.

Restmülltonne

Die Restmüllbehälter sind von den Grundstückseigentümern/innen zu beschaffen. Erhältlich sind die Tonnen u. a. in Baumärkten und Haushaltswarengeschäften. Hier erfahren Sie welche Restmüllbehälter Landkreis Fürstenfeldbruck zugelassen sind, wie häufig diese geleert werden und welches Mindestvolumen vorgeschrieben ist.

Müllmarke

Bei Anmeldung eines Restmüllbehälters erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid eine selbstklebende Marke. Die Marke muss auf das Restmüllbehältnis aufgeklebt werden, da sie als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung dient.

Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung von Restmülltonnen

Die Anmeldung oder Abmeldung von Restmülltonnen kann nur durch die Grundstückseigentümer oder eine beauftragte Hausverwaltung erfolgen. Hier können Sie die Formulare herunterladen.

Abfallgebührenbescheide

Die Gebührenbescheide werden einmal im Jahr oder anlässlich einer Anmeldung oder Änderung verschickt.

SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)

SEPA-Lastschriftmandate für die Abfallgebühr sind schriftlich zu erteilen. Es kann zwischen einer halbjährlichen und einer jährlichen Zahlungsweise gewählt werden. Abbuchungen vom Konto des Mieters oder des Pächters sind nicht möglich (Formular).

Bioabfallsammlung

Alle Haushalte, die nicht selbst kompostieren, nehmen an der Bioabfallsammlung teil. Sie erhalten mit dem Gebührenbescheid einen Gutschein, der zum Bezug von Bioabfallsäcken berechtigt.

Dieser Service ist inklusive

  • Tonnenservice
    Die Restmülltonnen werden (aus üblicher Entfernung) vom Standplatz geholt und wieder zurückgebracht.
  • Bioabfallsammlung
    Bioabfall wird wöchentlich eingesammelt.
  • Papiertonne
    Eine Papiertonne stellen wir Ihnen auf Wunsch kostenlos Verfügung.
  • Wertstoffsammlung
    Für die Sammlung von Wertstoffen stehen Ihnen zahlreiche kleine und große Wertstoffhöfe, Kunststoff- und Gartenabfallsammelstellen zur Verfügung.
  • Kostenlose Entsorgung von Sperrmüll
    Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen können Sie an den großen Wertstoffhöfen gebührenfrei abgeben.
  • Problemmüllsammlung
    Problemabfälle können Sie (als privater Haushalt) gebührenfrei entsorgen.
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