Nicht brennbare Abfälle zur Beseitigung können gegen Gebühr an der Reststoffdeponie Jedenhofen des GfA angeliefert werden.
Beispiele:
nicht brennbare Gewerbeabfälle zur Beseitigung
Asbestzement, z. B. asbesthaltige Baustoffe
Bitte beachten:
Informieren Sie sich vor einer Anlieferung beim GfA über die Modalitäten.
Bei gefährlichen Abfällen (z. B. Asbestzement, KMF) müssen Betriebe die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) ) sowie die Nachweisverordnung (NachwV) in Verbindung mit der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) beachten. Gefährliche Abfälle müssen unter behördlicher Aufsicht entsorgt werden; in Bayern ist dafür die Zentrale Stelle Abfallüberwachung (ZSA) am Bayerischen Landesamt für Umwelt zuständig. Bei einer gewerblichen Liefermenge von mehr als 2 Tonnen pro Jahr ist ein Entsorgungsnachweis erforderlich, der behördlichlich bestätigt werden muss.
Asbestzementabfälle müssen bei der Anlieferung in Big-Bags verpackt sein.
Tipp: Annahmestelle für diese Abfälle im Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Bauschuttdeponie.Jesenwang (Mengenbegrenzungen beachten). Für Kleinmengen Asbestzement aus Privataushalten siehe große Wertstoffhöfe.
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