Allein im Jahr 2022 wurden über 300 und in 2023 bisher 180 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht. Allerdings können die Verursachenden insbesondere der schwerwiegenderen Ablagerungen aufgrund fehlender Beweise nur selten ermittelt werden, weshalb in Folge die Entsorgungskosten von den Gebührenzahlenden getragen werden müssen.
Dieses Problem stellt allerdings keine Ausnahme dar. Deutschlandweit beklagen Abfallwirtschaftsbetriebe die steigenden Fälle illegaler Ablagerungen. Andere Landkreise versuchen seit ein paar Jahren diesen Entwicklungen durch sogenannte Mülldetektive oder Videoüberwachung an Brennpunkten entgegenzuwirken. Die Rechtmäßigkeit der Überwachung an Wertstoffsammelstellen begründet sich nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG), insbesondere Art. 24, und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Auch der AWB sieht sich gezwungen, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Es wurde entschieden, in einer Pilotphase einzelne Problemstandorte zu überwachen. Bedenken wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen Bürgerinnen und Bürger nicht haben. Erfasst werden lediglich zur Nachverfolgung von Ordnungswidrigkeiten notwendige Informationen, die Datenverarbeitung und -speicherung erfolgt gemäß dem Datenschutzgesetz. Die vom Landratsamt zuständige Stelle für Datenschutz hat der Maßnahme unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zugestimmt. Ordnungswidrigkeiten, die im Zuge der Überwachungsmaßnahme dokumentiert werden, sind neben illegalen Ablagerungen auch die Nichteinhaltung der Nutzungszeiten sowie von Fehlwürfen. Sie werden in Abhängigkeit des Ausmaßes mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet.
Stellt sich die Pilotphase als erfolgreich heraus, wird eine längerfristige Überwachung ausgewählter Standorte in Betracht gezogen. Auf lange Sicht erhofft man sich zur Entlastung der Nachbarschaft eine Reduzierung bei den nächtlichen Einwürfen und natürlich reinere Wertstoffhöfe, was folglich zur Senkung der Entsorgungs- und Reinigungskosten an den kleinen Wertstoffhöfen führt.